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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Ortsteil Wöpkendorf in der Gemeinde Dettmannsdorf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Dettmannsdorf für den Ortsteil Wöpkendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dettmannsdorf hat in der Sitzung vom 06.05.2024. die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Dettmannsdorf, Ortsteil Wöpkendorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten: ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Dettmannsdorf, Ortsteil Wöpkendorf mit Stand September 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist

vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024

auf der Homepage des Amtes Recknitz-Trebeltal unter dem Link https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Amt Recknitz Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

8.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

8.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr

und außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@pilote-online.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzinformation:

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahmen erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i.V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. B, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder eines Ihrer nachfolgenden Rechte geltend machen wollen, können Sie sich jederzeit unter datenschutz@ego-mv.de an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten (Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGO-MV, Eckdrift 103, 19061 Schwerin) wenden.

Anlage