Titel Logo
Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Umlegungsstelle Bad Sülze für das Umlegungsverfahren „Scheunenviertel" Bad Sülze

Es wird hiermit bekanntgemacht, dass die:

Vereinbarung zur Übertragung der Befugnisse zur Vorbereitung der Entscheidungen bei der Durchführung von Umlegungen nach § 46 Abs. 2 Pkt. 5 und zur Durchführung von Grenzregelungen nach § 80 Abs. 3 Satz 2 § (BauGB)

vom 11.04./10.05.1995, geschlossen zwischen der Stadt Bad Sülze und dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur W. Stechert nicht mehr fortgilt.

Die Aufgaben wurden ab dem 01.07.2014 von der Umlegungsstelle der Stadt Bad Sülze wahrgenommen.

Das Umlegungsverfahren wurde mit der Bekanntgabe der Unanfechtbarkeit der Teilumlegungspläne abgeschlossen.

Anfragen, das Umlegungsverfahren „Scheunenviertel" Bad Sülze betreffend, sind schriftlich an das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18465 Tribsees oder per E-Mail an: amt@recknitz-trebeltal.de zu richten.

Bad Sülze, 24.09.2025