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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung einer Entscheidung im Umlegungsverfahren „Scheunenviertel" Stadt Bad Sülze

Durch Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze vom 23.09.2025 werden die im Teilumlegungsplan 2 unter der Ordnungsnummer 89 geführten Flurstücke aus dem Umlegungsverfahren „Scheunenviertel" Bad Sülze entlassen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Leiterin der Umlegungsstelle der Stadt Bad Sülze, geschäftsansässig im Amt Recknitz-Trebeltal, Rathaus Bad Sülze, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze einzulegen. Schriftlich kann der Widerspruch auch an die Adresse des Amtes Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18. 18465 Tribsees gerichtet werden.

Bad Sülze, den 24.09.2025