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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dettmannsdorf über den Satzungsbeschluss zum Bauungsplan Nr. 8 "Solarpark nörderlich von Grünheide "der Gemeinde Dettmannsdorf

über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark nördlich von Grünheide“ der Gemeinde Dettmannsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dettmannsdorf hat in ihrer Sitzung am 14.12.2020 den Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark nördlich von Grünheide" als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anlagen zur Satzung gebilligt. Der Beschluss des Bebauungsplans wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan im Maßstab 1:2.500 dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von rund 71,1 ha. Er erstreckt sich nördlich von Grünheide auf die Flurstücke 38/2, 40, 41/1, 41/2, 42, 44, 64, 66, 67 und 68 sowie Teilflächen der Flurstücke 43, 65, 52, 69/2, 70/2 und 71 der Flur 1 in der Gemarkung Kölzow.

Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark nördlich von Grünheide ", die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Anlagen sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während der nachstehend genannten Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:

dienstags von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

donnerstags von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

freitags von 9:00 - 12:00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Ergänzend sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Dokumente im Internet unter der Adresse https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3V0A4ne.html

sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Dettmannsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Marlow geltend gemacht wird (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisher zulässige Nutzung durch diese Planaufstellung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.