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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze, für den Bereich „Kurzentrum“

hier:

öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB

Die Stadtvertretung Bad Sülze hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.September 2025 beschlossen, den mit Datum vom 13. Juli 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Sülze im Rahmen einer 5. Änderung mit folgender Zielstellung zu ändern:

Ausweisung einer Wohnbaufläche in einem Teilbereich der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Kur“

Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch den Kurpark der Stadt Bad Sülze und dem „Alten Kurhaus“ der Stadt Bad Sülze

im Osten durch Bebauungen an den Gemeindestraßen „Salinenstraße“ und „Hoher Wall“

im Süden durch Bebauungen an den Gemeindestraßen „Bergstraße“ und „Reiferbahn“

im Westen durch Bebauungen an der Gemeindestraße „Jungfernstieg“ und den Kurpark der Stadt Bad Sülze

Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom

17. November 2025 bis zum 19. Dezember 2025

im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Zeiten öffentlich aus:

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Vorentwurfsunterlagen schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit einer Stellungnahme wird sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes beteiligt. Soweit es für die Bearbeitung der Stellungnahme erforderlich ist, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu ist die Stadt Bad Sülze nach den §§ 4 Absatz 1, 19 DSG M-V i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Die personenbezogenen Daten, die zur Bearbeitung der Stellungnahme zur Verfügung gestellt oder von denen mit der Bearbeitung Kenntnis erlangt werden, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Die personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Bauleitplanung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden die personengebundenen Daten anonymisiert.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB.

Die Unterlagen sind einsehbar unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html und auf der Internetseite von Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.

Bad Sülze, 30. Oktober 2025

Anlage:

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