Das Amt Recknitz-Trebeltal veranlagt die Steuern und Abgaben seit 2007 mit Dauerbescheiden, das heißt, die zuletzt erhaltenen Bescheide behalten bis zum Erlass eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.
Auf dem Abgaben- bzw. Abgabenänderungsbescheid sind die Fälligkeiten für das laufende Veranlagungsjahr und dem Folgejahr ausgewiesen.
lm Januar 2024 erfolgt auf der Internetseite des Amtes Recknitz-Trebeltal unter www.recI‹nit2-treheItaI.de die öffentliche Bekanntmachung für die Festsetzung der
Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2024 für die amtsangehörigen Städte und Gemeinden. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzungen treten für die
Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Sie an diesem Tage einen schriftlichen Steuerbescheid bekommen hätten.
Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Festsetzung der Steuern und Abgaben eingelegt werden.
Veränderungen in den steuerlichen Veranlagungen durch Verkäufe oder Übertragungen an Angehörige sind dem Amt Recknitz-Trebeltal Abt. Steuern und Abgaben anzuzeigen.
Eigentümer die im Jahr 2023 Flurstücke verkauft haben, sind für die Zahlungen der Steuern und Abgaben bis zum 31.12.2023 zuständig. Ab dem Jahr 2024 erfolgt die Veranlagung beim neuen Eigentümer.
Frau Bläsing Tel. 038229/71163 Email: mblaesing@recknitz-trebeItaI.de Stadt Tribsees, Gemeinde Hugoldsdorf, Drechow und Grammendorf
Frau Wulff Tel. 038229/71124 Email: iwulff@recl‹nitz-trebeltal.de
Stadt Bad Sülze, Gemeinde Dettmannsdorf, Eixen, Gransebieth, Deyelsdorf und Lindholz