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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Ergänzungssatzung der Gemeinde Eixen für den Ortsteil Kavelsdorf im vereinfachten Verfahren

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Für den in der beiliegenden Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich im Bereich der Flurstücke 27/2, 28/1, 28/2, 35/1, 35/2, 36 37, 38 und 39, Flur 1, Gemarkung Kavelsdorf, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eixen in der Sitzung am 23.11.2023 die Aufstellung der 1. Ergänzungssatzung der Gemeinde Eixen für den Ortsteil Kavelsdorf beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eixen hat darüber hinaus in gleicher Sitzung den Entwurf der 1. Ergänzungssatzung der Gemeinde Eixen für den Ortsteil Kavelsdorf im vereinfachten Verfahrenin derFassung vom November 2023 beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf der Begründung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden gebilligt und ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt.

Planungsziel ist vornehmlich die Einbeziehung von bisherigen Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kavelsdorf zur Schaffung von Bauland für Wohnbauflächen. Die Gemeinde Eixen nutzt hierzu entsprechend das planungsrechtliche Instrument der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt und Bestandteil der Bekanntmachung.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf 1. Ergänzungssatzung der Gemeinde Eixen für den Ortsteil Kavelsdorf in der Fassung vom November 2023 einschließlich der Begründung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Veröffentlichungsfrist vom

08.01.2024 bis zum 09.02.2024

auf der Homepage des Amtes Recknitz Trebeltal unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Recknitz Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an mdenulat@recknitz-trebeltal.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Ergänzungssatzung der Gemeinde Eixen unberücksichtigt bleiben.

Für die 1. Ergänzungssatzung der Gemeinde Eixen für den Ortsteil Kavelsdorf gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB durchgeführt. Die Aufforderung der vom Verfahren berührten Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB durchgeführt.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage

Übersichtskarte