hier: | Aufstellungsbeschluss |
Die Stadtvertretung Bad Sülze hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2023 beschlossen, den mit Datum vom 10. Juli 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Sülze in nachfolgenden Bereichen zu ändern:
Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel
Ausweisung einer gemischten Baufläche
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB ist als vierwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).