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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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IV. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze, für die zwei Teilbereiche „Scheunenviertel“ und „Recknitzallee“

hier:

Aufstellungsbeschluss

Die Stadtvertretung Bad Sülze hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2023 beschlossen, den mit Datum vom 10. Juli 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Sülze in nachfolgenden Bereichen zu ändern:

  • Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel

  • Ausweisung einer gemischten Baufläche

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB ist als vierwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).