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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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IV. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze, für die zwei Teilbereiche „Scheunenviertel“ und „Recknitzallee“

hier:

öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB

Die Stadtvertretung Bad Sülze hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2023 beschlossen, den mit Datum vom 10. Juli 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Sülze in nachfolgenden Bereichen zu ändern:

  • Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel

  • Ausweisung einer gemischten Baufläche

Es handelt sich hierbei bei dem Teilbereich 1 gemäß der Übersichtskarte um die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zu der Aufstellung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze für das Gebiet „Scheunenviertel“.

Der Vorentwurf der IV. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom

02. Januar 2024 bis zum 06. Februar 2024

im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Zeiten öffentlich aus:

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Vorentwurfsunterlagen schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der IV. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit einer Stellungnahme wird sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes beteiligt. Soweit es für die Bearbeitung der Stellungnahme erforderlich ist, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu ist die Stadt Bad Sülze nach den §§ 4 Absatz 1, 19 DSG M-V i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Die personenbezogenen Daten, die zur Bearbeitung der Stellungnahme zur Verfügung gestellt oder von denen mit der Bearbeitung Kenntnis erlangt werden, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Die personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Bauleitplanung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden die personengebundenen Daten anonymisiert.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB.

Die Unterlagen sind einsehbar unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html und auf der Internetseite von Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.