| hier: | Bekanntmachungserfordernis der Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 215 a Abs. 3 Satz 3 BauGB |
Für das Bauleitplanverfahren wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Es erfolgte eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien.
Bei der Vorprüfung des Einzelfalls wurde festgestellt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen und das Bebauungsplanverfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt werden kann. Durch das Projekt sind keine negativen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten. Es wurden bereits Maßnahmen zur Verminderung und zur Kompensation in Form von CEF-Maßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Das Plangebiet der Vorprüfung des Einzelfalls in der Straße Hof in der Ortslage Eixen, Gemarkung Eixen ist wie folgt begrenzt:
| - | im Norden durch das Flurstück 59 und 60 der Flur 7 |
| - | im Osten durch das Flurstück 60 der Flur 7 |
| - | im Süden durch das Flurstück 19 der Flur 7 |
| - | im Westen durch das Flurstück 11 und 63/4 der Flur 7. |
und die Vorprüfung des Einzelfalls liegt den vorhanden Unterlagen zum Planvorhaben ab dem 13.12.2024 im Amt Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze, zu den Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB.
Die Unterlagen sind einsehbar unter
https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html
und auf der Internetseite im Bau- und Planungsportal M-V unter
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene
Eixen, 05. Dezember 2024
Verfahrensvermerk: Veröffentlicht im Recknitz - Trebeltal Kurier Nr. 12 am 13.12.2024.