Auch für 2025 können Vereine und Verbände wieder Anträge im Amt Recknitz-Trebeltal für das Haushaltsjahr 2025 einreichen.
Die Städte und Gemeinden des Amtes Recknitz-Trebeltal, stellen Verbänden und Vereinen für die Durchführung ihrer Arbeiten, finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese Mittel sind begrenzt. Der Zuschuss wird auf Antrag, im Rahmen von freiwilligen Leistungen bewilligt. Auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht kein Rechtsanspruch. Die Richtlinien und Antragsformulare finden Sie unter:
www.recknitz-trebeltal.de
Hinweis: Anträge für 2025 können nur berücksichtigt werden, wenn diese ordnungsgemäß und fristgerecht für 2024 abgerechnet wurden. Die gewährten Mittel sind zweckgebunden zu verwenden.
Der Zuschussempfänger hat die Verwendung der Zuschüsse durch entsprechende Rechnung/Quittungen oder andere verbindliche Nachweise bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres zu erbringen.
Für weitere Informationen und Beratung können sich Interessierte an Frau Kamrath (SB Kultur/Tourismus/Jugend) Tel.: 03822971119 oder per Mail: bkamrath@recknitz-trebeltal wenden.