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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze

Betr.: Bebauungsplan Nr. 18 „Agri-PV-Park Bad Sülze“ der Stadt Bad Sülze

hier:

Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze hat in der Sitzung am 25.11.2025 den Planentwurf des BebauungsplanesNr. 18 „Agri-PV-Park Bad Sülze“ in der Fassung vom Oktober 2025 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von ca. 97 ha und ist dem beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Der Planungsraum erstreckt sich in der Gemarkung Bad Sülze, Flur 8, im Bereich der Flurstücke 239, 240, 241, 94/2, 93/2, 92/2, 91/2, 90/2, 87/2, 86/2, 84/2, 81/2, 89, 88, 85, 80/2, 79/2, 78/2, 82/2, 83/2, 166/1, 156/2, 150/2, 151, 145/2, 137/2, 135/2, 134/2, 158/2, 155/2, 153/2, 154/2, 148/2, 146/2, 138/2, 141/2, 143/4, 143/2, 144/2, 142/6, 152/2, 142/5, 159/2, 160/2, 157, 147/2, 133/2, 136/2, 199, 196, 198, 197, 131/2, 128/2, 211, 208, 207, 206, 202, 129/2, 130/2, 204, 203, 205, 201, 200, 213, 210, 209, 172, 263, 264, 272, 227, 233, 234, 237, 236, 228, 232, 231, 230, 229, 235, 238, 244/1, 244/2, 248, 249, 217, 190, 251, 189, 188, 252, 187, 255, 257, 259, 195, 253, 254, 250, 243, 192, 191, 194, 256, 245, 260, 258, 261, 242, 246, 247, 224, 226, 218, 225, 215, 214, 219, 216, 220, 222, 221, 223, 357, 356, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186 sowie in der Flur 9, im Bereich der Flurstücke 93, 94, 95, 96, 99, 100, 103, 106, 105, 111, 98, 102, 101, 107, 110, 104, 97, 92/2, 91/2, 88, 90.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Agri-PV-Park Bad Sülze“ verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage etwa 1.000 m nordöstlich der Ortslage Böhlendorf sowie rund 1.800 m südöstlich von Bad Sülze.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Agri-PV-Park Bad Sülze“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom Oktober 2025, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Frist vom

15.12.2025 bis einschließlich 19.01.2026

zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Recknitz Trebeltal unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an mdenulat@recknitz-trebeltal.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Stellungnahmen aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Umweltbericht

3.

Artenschutzfachbeitrag

4.

Biotoptypenkartierung

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Lärmimmissionen: Es sind keine erheblichen Lärmimmissionen zu erwarten. Die geplante Agri-PV-Anlage liegt in einem ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung (mind. 70 m), Wechselrichter und Batteriespeicher werden in geschlossenen Containern untergebracht.

Blendwirkungen: Blendwirkungen sind nicht zu erwarten, da die eingesetzten bifazialen Solarmodule mit Antireflexionsschichten ausgestattet sind, die Reflexionen minimieren, die Modulstellung durch einachsige Horizontaltracker dem Sonnenstand angepasst wird und somit kritische Winkel bei Sonnenauf- und -untergang vermieden werden und zusätzlich Sichtschutzhecken die visuelle Wahrnehmbarkeit der Anlage aus dem öffentlichen Raum deutlich reduzieren.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch,

Begründung zum Punkt Immissionsschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Biotoptypen: Der Planungsraum umfasst intensiv genutzte Ackerflächen mit geringer Strukturvielfalt. Hochwertige Biotopstrukturen (Feldhecken) werden nicht überplant.

Artenschutz: Es wurden 48 Brutvogelarten im erweiterten Untersuchungsraum, 26 im engeren Bereich, zwei auf der Eingriffsfläche (Feldlerche, Wachtel) nachgewiesen. Für die Brutvogelarten wurden gezielte Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Bauzeitenbeschränkung) vorgesehen.

Nachweise von Zwergfledermaus und Rauhautfledermaus erfolgten entlang von Gehölzstrukturen. Keine Quartierverluste, da keine Gehölzfällungen vorgesehen sind.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Biotoptypenkartierung,

Artenschutzfachbeitrag

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

Die geplante Bauweise (gerammte Unterkonstruktionen, keine flächige Versiegelung) minimiert Eingriffe in den Boden. Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt zu 95 % erhalten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 97 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche mit mittlerem Ertragswert von 21 Bodenpunkten. Durch die geplante Agri-Photovoltaikanlage bleibt die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend erhalten. Der Anteil der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche je Modulreihenzwischenraum mit einer Breite von jeweils 9,75 m beträgt im vorliegenden Fall rund 97 %. Die baulichen Eingriffe beschränken sich auf ca. 2 % der Fläche (95 % bleiben für weitere Bewirtschaftung erhalten).

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

Der Planungsraum liegt teilweise innerhalb der Trinkwasserschutzzonen II und III der Wasserfassung „Bad Sülze – Recknitztal-Kaserne“. Wasserrechtliche Vorgaben werden eingehalten. Es befinden sich keine Oberflächengewässer direkt im Plangebiet. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist weiterhin gewährleistet.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,

Begründung zum Punkt Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

Die Anlage trägt zur fossilfreien Energieerzeugung bei und unterstützt die Klimaschutzziele gemäß § 2 EEG 2023 und Art. 20a GG.

Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Stadt Bad Sülze liegt bei 9 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei ca. 450 mm.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

Die Anlage wird aus dem öffentlichen Raum (z. B. L 19, L 23) sowie aus angrenzenden Gehöften wahrnehmbar sein. Sichtschutzhecken, Erhaltung von Feldhecken und Verwendung reflexionsarmer Moduloberflächen verbessern die landschaftliche Einbindung.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Es befinden sich keine bekannten Bodendenkmale oder Baudenkmale im Geltungsbereich.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter,

Begründung zum Denkmalschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Der Planungsraum liegt in unmittelbarer Nähe zum Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 1941-301 „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ sowie zum EU-Vogelschutzgebiet DE 1941-401 „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark“ (90 m bzw. 130 m). Die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen wurde bestätigt.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Stadt Bad Sülze, den

Bürgermeisterin

Anlage: Ausgrenzung