Der von der Stadtvertretung Bad Sülze in der Sitzung vom 25. November 2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (entsprechend § 2a BauGB) wird in der Zeit vom 15. Dezember 2025 bis zum 19. Januar 2026 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355753/flächennutzungspläne.html sowie im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze zu folgenden Zeiten:
| Dienstag | von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet folgende Änderungen:
| • | Teilbereich 1 - Scheunenviertel |
| - Ausweisung einer Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Einzelhandel |
| • | Teilbereich 2 - Gewerbeflächen an der „Recknitzallee“ |
| - Ausweisung einer gemischten Baufläche |
Zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen vor:
| • | zu den möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Wasser, Boden, Klima und Luft, Landschaftsbild, Flora, Fauna, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern, |
| • | zum räumlichen Zusammenhang der Änderungsbereiche mit Schutzgebieten der Europäischen Union (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung) und der sich daraus ggf. ergebenden Auswirkungen auf die Schutzzwecke und Erhaltungsziele der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, |
| • | zum räumlichen Zusammenhang mit Schutzgebieten nationaler Bedeutung und zu möglichen Auswirkungen der Planung auf deren Schutzzwecke und Erhaltungsziele, |
| • | zur möglichen Umweltentwicklung innerhalb des Plangebietes mit und ohne Umsetzung des Vorhabens, |
| • | über den Umfang der mit Umsetzung der Planung einhergehenden zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft und die geplanten internen und externen Kompensationsmaßnahmen. |
| • | Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 12. Februar 2024 zu den schutzwürdigen Niedermoorflächen, zur Prüfung von Standortalternativen, zu den überplanten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zu europäischen Schutzgebieten, zu gesetzlich geschützten Biotopen und zum besonderen Artenschutz |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf und dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Sülze unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Mit einer Stellungnahme wird sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes beteiligt. Soweit es für die Bearbeitung der Stellungnahme erforderlich ist, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu ist die Stadt Bad Sülze nach den §§ 4 Absatz 1, 19 DSG M-V i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Die personenbezogenen Daten, die zur Bearbeitung der Stellungnahme zur Verfügung gestellt oder von denen mit der Bearbeitung Kenntnis erlangt werden, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Die personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Bauleitplanung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden die personengebundenen Daten anonymisiert.
Bad Sülze, 25. November 2025