| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze hat in der Sitzung am 25.11.2025 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 3 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze mit Stand November 2025 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
15.12.2025 bis einschließlich 19.01.2026
auf der Homepage des Amtes Recknitz-Trebeltal unter dem Link https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355753/fl%C3%A4chennutzungspl%C3%A4ne.html sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes in der Amtsverwaltung des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Stadt Bad Sülze, 25.11.2025
Anlage