Titel Logo
Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze

Betr.: Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Rosengarten“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze hat in der Sitzung am 08.04.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Rosengarten“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 beläuft sich auf einer Fläche von ca. 7,3 ha. Er umfasst die Flurstücke 4, 25/2 (tlw.), 44/3, 45/2, 45/3, 45/4, 46, 47/1, 47/2, 48, 50, 51, 52, 53/1, 54/1, 55/1, 56/1, 56/3, 56/4, 57/1, 57/2, 57/5, 57/6, 57/7, 58/6, 58/7, 58/8, 58/20, 58/21, 58/23, 60/9, 60/10, 62/8, 317, 318, 319, 320, 321, 324, 325, 326, 327, 328, 331/1, 332/2, 332/3, 333/2 und, 333/3 der Flur 3 in der Gemarkung Bad Sülze sowie das Flurstück 214 (tlw.) der Flur 4 in der Gemarkung Bad Sülze.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Rosengarten“ der Stadt Bad Sülze mit Stand November 2025 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

15.12.2025 - 19.01.2026

auf der Homepage des Amtes Recknitz-Trebeltal unter dem Link: https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr,

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr,

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem DSG M-V. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht wird.

Stadt Bad Sülze, den

Bürgermeisterin

Anlage: Ausgrenzung