Übersichtsplan mit Plangebiet (rot)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dettmannsdorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.11.2025 beschlossen, für das Plangebiet im Westen des Gemeindegebiets, westlich der Ortslage Dettmannsdorf, an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Stubbendorf, auf Teilen der Flurstücke 26 - 33 und 82/4 der Flur 1 der Gemarkung Dettmannsdorf sowie der Flurstücke 22 - 26, 29, 62/2, 64/1, 65, 66, 78 - 84, 89 - 96 und 116/2 der Flur 2 der Gemarkung Dettmannsdorf den Bebauungsplan Nr. 11 Sondergebiet „Erneuerbare Energien Süd, westlich von Dettmannsdorf“ der Gemeinde Dettmannsdorf aufzustellen.
Städtebauliches Ziel ist es, auf den genannten Flurstücken die Errichtung von Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Damit wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde, zur Energiewende und zum Umweltschutz geleistet.
Der Beschluss zur Aufstellung der Satzung wird hiermit bekanntgemacht.
Dettmannsdorf, 05.11.2025