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Die Stadtvertretung Bad Sülze hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14. Dezember 2021 beschlossen, die mit Ablauf des 30. April 2011 in Kraft getretenen V. Anderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze für das Gebiet „Scheunenviertel", begrenzt
im Norden durch die Grundstücke an der Gemeindestraße „Achternstieg"
im Osten durch die Gemeindestraße „Müllerberg"
im Süden durch die Landesstraße L19
im Westen durch Grünflächen sowie das Mischgebiet und den Einkaufsmarkt an der Gemeindestraße „Im Scheunenviertel"
gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches zu ändern.
Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäuser
Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
Nach § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB ist als dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Bad Sülze, 17. Januar 2023
Übersichtskarte über die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1, gemäß § 10 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet „Scheunenviertel"
Bearbeitungsstand: 21. Okt. 2022