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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze, gemäß § 10 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet „Scheunenviertel"

hier:

öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB

Die Stadtvertretung Bad Sülze hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14. Dezember 2021 beschlossen, die V. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze für das Gebiet „Scheunenviertel", im Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch die Grundstücke an der Gemeindestraße „Achternstieg"

  • im Osten durch die Gemeindestraße „Müllerberg"

  • im Süden durch die Landesstraße L19

  • im Westen durch Grünflächen sowie das Mischgebiet und den Einkaufsmarkt an der Gemeindestraße „Im Scheunenviertel"

Der Vorentwurf der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 06. März 2023 bis zum 12. April 2023 im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Zeiten öffentlich aus:

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

Nach § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf und dem Vorentwurf der Begründung schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB.

Die Unterlagen sind einsehbar unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungsp1W0C3V0A4ne.htnnl und auf der Internetseite im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.deodaten-mv.de/Bauleitblaene.

Bad Sülze, 17. Januar 2023

Anlage:

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