Titel Logo
Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 2/2023
Aus der Amtsverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Ordnungsamt informiert

Amt Recknitz-Trebeltal

Das Ordnungsamt informiert

Wie verhalte ich mich richtig - Fundtiere, Herrenlose und auch verletzte Tiere?

Um Missverständnisse vorzubeugen, wollen wir eine kleine Übersicht geben, was zu tun ist in dem Fall, dass Sie Fundtiere und herrenlose Tiere aber auch verletzte Tiere finden.

Handelt es sich um Haustiere, hierzu zählen bspw. Hunde und Katzen ist das Ordnungsamt des Amtes Recknitz-Trebeltal zuständig.

Fundtiere, was ist zu tun?

Alle zahmen Tiere haben eine*n Besitzer*in (im Gegensatz zu Wildtieren), dieser kann sein Eigentum nicht einfach aufgeben.

Um dies ausschließen zu können, reichen meist äußere Merkmale wie z.B.:

  • Trägt das Tier ein Halsband, ist es gechipt
  • Pflegezustand oder Zutraulichkeit

Gerade in unserer ländlichen Region kommt es oft vor, dass Hunde gegen den Willen der Besitzer*innen, das eigene Grundstück verlassen und ohne Aufsicht in der Stadt oder im Dorf umherlaufen.

Somit ist nicht jedes freilaufend aufgefundene Tier automatisch ein Fundtier.

Deshalb gilt: Egal wo in unserem Amtsbereich Sie einen Hund auf der Straße laufen sehen, nehmen Sie diesen nicht gleich mit, binden sie ihn nicht gleich an, denn meistens finden diese Tiere auch wieder alleine nach Hause.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich tatsächlich um ein Fundtier handelt, dann melden Sie sich im Ordnungsamt und geben Sie eine Beschreibung des Tieres ab oder machen Sie ein Foto und schicken es per Mail an das Ordnungsamt. Wir versuchen dann, so schnell wie möglich den Besitzer*in zu finden oder das Ordnungsamt und die Mitarbeiter der Stadt-und Gemeindebauhöfe werden Vorort tätig und leiten dann die zeitweise Unterbringung ein.

Für die Dauer des Aufenthaltes, des sichergestellten Tieres, erhält der ermittelte Besitzer*in dann einen Kostenbescheid.

Herrenlose Tiere

Eigentlich kann oder sollte es keine herrenlosen Tiere geben.

Jedes Haustier hat einen Besitzer*in. Insbesondere bei Katzen, die sich außerhalb des befriedeten Besitztums des Besitzers befinden, sind keine wilden oder herrenlosen Tiere. Gleiches gilt auch für den Nachwuchs, der außerhalb des befriedeten Besitztums geboren wird. Rechtlich betrachtet gehören diese ebenfalls dem/der Besitzer*in des Muttertieres.

Herrenlos sind allenfalls wilde Tiere. Im Falle von Jagdwild wie Rehen o.Ä. sind dann Jagdpächter oder Förster verantwortlich, bei verendetem Wild an Verkehrsstraßen der jeweilige Straßenbaulastträger.

Freilebende Katzen:

Freilebende Katzen sind solche, für die niemand mehr Sorge trägt. Je nach Umstand und Situation schaffen es diese Tiere, eine gewisse Zeit zu überleben, sie sind jedoch insbesondere in Bezug auf Futter vom Menschen abhängig.

Immer häufiger werden Katzen beim Umzug ihrer Besitzer*in „einfach vergessen“ oder deren Junge einfach ausgesetzt . In solchen Fällen recherchiert das Ordnungsamt und wird tätig, d.h. Sie sollten uns kontaktieren.

Verletzte Tiere

Hier ist meist schnelles Handeln erforderlich!

Nach Möglichkeit sollte das Tier schnellstmöglich zu einem Tierarzt gebracht werden. Die Kosten hierfür übernimmt vor der Halterermittlung das Amt Recknitz-Trebeltal.

Sollten Sie ein verletztes Tier finden, können Sie auch das Ordnungsamt oder das zuständige Veterinäramt informieren.

An Wochenenden greift hier die Tierrettung Vorpommern-Greifswald e.V. oder der Tierschutzverein Stralsund sowie die Polizeidienststellen.

Kontaktdaten:

Ordnungsamt Recknitz-Trebeltal Tel. 038320617211 oder per Mail: amt@recknitz-trebeltal.de

Tierrettung - Greifswald e. V. Notrufnummer 015121446269 oder per Mail: tierrettung-greifswald@web.de

Tierschutzverein Stralsund e.V. Tel. 03831-305318 oder per Mail: info@tierheimstralsund.de

im Auftrag
Anke Haß
Leitende Verwaltungsbeamtin