Übersichtsplan
Auszug aus der Planzeichnung
Die Gemeindevertretung Lindholz hat am 23.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Lindholz für den Bereich der Altgemeinde Böhlendorf (Photovoltaikanlage Autobahn Lindholz) aufzustellen. Der Vorentwurf für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans in der Fassung vom 20.10.2023 wurde gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans beinhaltet südöstlich des Ortsteils Böhlendorf und nördlich der Autobahn BAB 20 gelegene Grundstücke. Der Geltungsbereich befindet sich in der Flur 1 der Gemarkung Böhlendorf und hat eine Größe von ca. 5.5 ha. Er ist auf der anliegenden Übersichtkarte und dem Auszug aus der Planzeichnung ersichtlich.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans. Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage.
Da der rechtswirksame Teilflächennutzungsplan der gewünschten Ausweisung von sonstigen Sondergebietsflächen widerspricht, ist er zu ändern. Infolge der Änderung kann der B-Plan aus dem Teilflächennutzungsplan entwickelt werden.
Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Lindholz für den Bereich der Altgemeinde Böhlendorf mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
04.03.2024 bis zum 08.04.2024
auf der Homepage des Amtes Recknitz Trebeltal unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355753/WACW0A4chennutzungspl%C3°/0A4ne.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse
https://bplan.geoclaten-mv.de/Bauieitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Recknitz Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 08.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
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und außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an mdenulat@recknitz-trebeltal.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage für den Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Lindholz, 18.01.2024