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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Lindholz über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 "Photovoltaikanlage Autobahn Lindholz" und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Übersichtsplan

Auszug aus der Planzeichnung

Die Gemeindevertretung Lindholz hat am 23.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8 "Photovoltaikanlage Autobahn Lindholz" aufzustellen. Der Vorentwurf für den B-Plan Nr. 8 in der Fassung vom 20.10.2023 wurde gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 "Photovoltaikanlage Autobahn Lindholz" ist in die Teilgeltungsbereiche 1 und 2 unterteilt und besteht aus den folgenden Flurstücken

Teilgeltungsbereich 1

Gemarkung Böhlendorf

Flur 1

Flurstücke:

139 und 140/5

Gemarkung Nütschow

Flur 1

Flurstücke:

68/1, 68/2, 69/1, 69/2, 70/1, 70/2, 71/1 (Teilfläche), 74/1, 75/1, 75/2, 76/3, 77, 78, 79/2, 80, 81, 124, 125, 126, 127/1, 128/1, 129/1, 130/3, 131, 132/3, 133, 134, 135/1, 136/1 und 137/1

Gemarkung Langsdorf

Flur 1

Flurstücke:

199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208/3, 209, 210 und 211

Teilgeltungsbereich 2

Nördlich der Autobahn

Gemarkung Langsdorf

Flur 1

Flurstücke:

114, 115/1, 115/5, 116/1, 116/2, 171/1, 171/2, 172/1, 172/2, 173, 174/1, 174/2, 175/1, 175/2, 176/1, 178/1 und 179/1

Bereich der Autobahn

Gemarkung Langsdorf

Flur 1

Flurstücke:

115/2, 116/2, 117/2 (Teilfläche), 167/1, 168/1, 170/1, 171/3, 172/3, 172/4, 174/3, 175/3, 176/2, 177/1, 178/2 und 179/2

Südlich der Autobahn

Gemarkung Langsdorf

Flur 1

Flurstücke:

115/2, 115/4, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 151, 153/6, 154/3, 155/3, 156, 157, 158, 159, 160/5, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167/2, 167/3, 168/2, 169, 170/2, 170/3, 171/5, 172/4, 176/3, 176/4, 177/2, 177/3, 178/3 und 178/4

Gemarkung Nütschow

Flur 2

Flurstück:

110

Die beiden Teilgeltungsbereiche haben eine Gesamtgröße von ca. 92,8 ha. Sie sind auf der anliegenden Übersichtkarte und dem Auszug aus der Planzeichnung ersichtlich.

Planungsziel und -zweck

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans. Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 "Photovoltaikanlage Autobahn Lindholz" mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

04.03.2024 bis zum 08.04.2024

auf der Homepage des Amtes Recknitz Trebeltal unter https://www.recknitz-trebeltal.deiseite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.hti-nlsowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Recknitz Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

08.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an mdenulaterecknitz-trebeltal.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage für den Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Lindholz, 18.01.2024