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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze, für das Gebiet „Scheunenviertel"

Übersichtskarte

hier

: öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Absatz 2 BauGB

Der von der Stadtvertretung Bad Sülze in ihrer Sitzung vom 20. August 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze, für das Gebiet „Scheunenviertel", begrenzt:

  • im Norden durch Flächen für die Landwirtschaft sowie einen öffentlichen Parkplatz an der Gemeindestraße „Im Scheunenviertel"
  • im Osten durch die Gemeindestraße „Müllerberg"
  • im Süden durch die Landesstraße L19
  • im Westen durch Grünflächen sowie Bebauungen an der Gemeindestraße „Rosa- Luxemburg-Straße"

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (entsprechend § 2a BauGB) dazu liegen vom 05. März 2024 bis zum 09. April 2024 im Bauamt des Amtes Recknitz- Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr

und

13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr

und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind informationshalber weiterhin die Schalltechnische Begutachtung, das „Einzelhandelskonzept für die Stadt Bad Sülze 2021" sowie die „Auswirkungsanalyse für zwei Lebensmittelmärkte am Standort, Scheunenviertel'".

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften können im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während der Dienststunden eingesehen werden.

Zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen vor:

Natur- und artenschutzrechtliche Belange und Umweltschutz

Umweltbericht als selbstständiger Teil der Begründung (Stand: 31. Januar 2024) mit Informationen

  • zu den möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Wasser, Boden, Klima und Luft, Landschaftsbild, Flora, Fauna, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern,
  • zum räumlichen Zusammenhang des Plangebietes mit Schutzgebieten der Europäischen Union (Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung) und der sich daraus ggf. ergebenden Auswirkungen auf die Schutzzwecke und Erhaltungsziele der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung,
  • zum räumlichen Zusammenhang mit Schutzgebieten nationaler Bedeutung und zu möglichen Auswirkungen der Planung auf deren Schutzzwecke und Erhaltungsziele,
  • zu möglichen Beeinträchtigungen von nach § 20 NatSchAG M-V bzw. § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen und zu den sonstigen gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen, insbesondere nach § 18 NatSchAG M-V gesetzlich geschützten Einzelbäumen im Plangebiet und dem durch die Umsetzung der Planinhalte hervorgerufenen Kompensationserfordernis (Ersatzbaumpflanzung),
  • zur möglichen Umweltentwicklung innerhalb des Plangebietes mit und ohne Umsetzung des Vorhabens,
  • über den Umfang der mit Umsetzung der Planung einhergehenden zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft und die geplanten internen und externen Kompensationsmaßnahmen (Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung).

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: 29. Januar 2024) mit Überprüfung

  • möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf gesetzlich geschützte Artengruppen: Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien und Amphibien auf Grundlage einer Potentialanalyse.

Erfassung und Bewertung der Biotoptypen und Biotoptypenkarte (Stand: 31. Januar 2024) als Bestandteil des Umweltberichtes, der u.a. als Grundlage der Bewertung der Eingriffe dient.

Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Bauamt des Amtes Recknitz- Trebeltal Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf und dem Vorentwurf der Begründung schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB.

Die Unterlagen sind einsehbar unter https://www.recknitz-trebeltal.deiseite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html und auf der Internetseite im Bau- und Planungsportal M-V unter https:/ibplan.geodaten-mv.de/Bauleitolaene

Bad Sülze, 20. Februar 2024