Übersichtskarte
hier | : öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Absatz 2 BauGB |
Der von der Stadtvertretung Bad Sülze in ihrer Sitzung vom 20. August 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze, für das Gebiet „Scheunenviertel", begrenzt:
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (entsprechend § 2a BauGB) dazu liegen vom 05. März 2024 bis zum 09. April 2024 im Bauamt des Amtes Recknitz- Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Dienstag | von 08:00 - 12:00 Uhr | und | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr | und | 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
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Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind informationshalber weiterhin die Schalltechnische Begutachtung, das „Einzelhandelskonzept für die Stadt Bad Sülze 2021" sowie die „Auswirkungsanalyse für zwei Lebensmittelmärkte am Standort, Scheunenviertel'".
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften können im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während der Dienststunden eingesehen werden.
Zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen vor:
Natur- und artenschutzrechtliche Belange und Umweltschutz
Umweltbericht als selbstständiger Teil der Begründung (Stand: 31. Januar 2024) mit Informationen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: 29. Januar 2024) mit Überprüfung
Erfassung und Bewertung der Biotoptypen und Biotoptypenkarte (Stand: 31. Januar 2024) als Bestandteil des Umweltberichtes, der u.a. als Grundlage der Bewertung der Eingriffe dient.
Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Bauamt des Amtes Recknitz- Trebeltal Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf und dem Vorentwurf der Begründung schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Bad Sülze unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB.
Die Unterlagen sind einsehbar unter https://www.recknitz-trebeltal.deiseite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html und auf der Internetseite im Bau- und Planungsportal M-V unter https:/ibplan.geodaten-mv.de/Bauleitolaene
Bad Sülze, 20. Februar 2024