Luftbildaufnahme Bereich Gänsemarkt Bad Sülze (Objekt rot markiert)
Stadt Bad Sülze
Gegenstand und Ziel
Die Stadt Bad Sülze hat sich eine Entwicklung mit einer Wohnbebauung der derzeitig beräumten Fläche „Am Gänsemarkt 12" im Ortskern zum Ziel gesetzt. Die zu entwickelnde Fläche umfasst ca. 200 qm und besteht aus dem Flurstück 125 der Flur 11 in der Gemarkung Bad Sülze. Das Grundstück ist derzeit unbebaut. Auf dem Gelände befand sich ein ruinöses, massives Gebäude.
Ziel ist es ein Gebäude für Wohnbebauung zu schaffen, welches sich in das Ortsbild einfügt und sich zukünftige Mieter ein Wohn- und Lebensmittelpunkt in der Kleinstadt Bad Sülze schaffen können.
Das gesamte Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Bad Sülze, welche an der Entwicklung dieser Fläche interessiert ist.
Für eine interessante, zukunftsorientierte und nachhaltige Ortsgestaltung werden Konzepte und Vorschläge gesucht, die die Rahmenbedingungen des zu gestaltenden Grundstückes setzen und mittelfristig umgesetzt werden können. Dabei ist es der Stadt Bad Sülze wichtig, dass auf der Grundlage einer tragfähigen und genehmigungswürdigen Planung im Umfeld der ortstypischen Bebauung die aktuelle Lücke im Stadtzentrum geschlossen wird. Damit verbunden ist das Ziel zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Familien und alle Wohnraumsuchende, die einen naturnahen, ländlich geprägten und ortszentralen Lebensmittelpunkt suchen. Die Stadt ist offen für modellhafte Vorhaben im Bereich integratives, generationsübergreifendes, ökologisches Bauen und Wohnen in Verbindung mit sozialen Angeboten.
Standortprofil
1)
Die Stadt Bad Sülze mit ihren ca. 1.700 Einwohnern ist seit jeher ein beliebter Wohnort inmitten des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Stadt Bad Sülze liegt wenige Minuten von der Ostseeküste, mittig von den Ballungsräumen Rostock, Ribnitz-Damgarten, Stralsund und Greifswald und südlich des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft - Fischland- Darß-Zingst und trotzdem ist eine verhältnismäßig geringe Frequentierung durch Erholungssuchende zu verzeichnen. Die Region wird bei Urlaubern immer noch als Geheimtipp gehandelt und erfreut sich vorrangig bei Wanderern und Radtouristen immer größerer Beliebtheit. Zwischen Mecklenburger Seenplatte und der Ostseeküste gelegen, hat die Stadt ein berechtigtes Entwicklungspotential.
Das Siedlungsgebiet der Stadt Bad Sülze ist verkehrsgünstig angebunden mit dem 7 km entfernten Anschluss in Bad Sülze an die Bundesautobahn A 20. Der Anschluss an die A 20 in Tribsees ist in 8 km zu erreichen.
Mit 3 Grundschulen, 2 weiterführenden Schulen, Gymnasium, Privatschule und mehreren Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) in direkter Ortslage und Nachbarschaft zur Stadt Bad Sülze verfügt die Stadt über eine familienfreundliche Infrastruktur. Darüber hinaus ist eine breite Freizeitgestaltung für Jung und Alt auf Basis der hiesigen Vereinsstrukturen in der Stadt gegeben. Eine Nahversorgung durch Lebensmittelmärkte ist ebenfalls im Ort vorhanden. Im Ortskern befinden sich gastronomische Einrichtungen sowie eine Apotheke, Postfiliale und Geldautomaten.
2)
An das zu erschließende Grundstück grenzt der Kurpark der Stadt Bad Sülze. Dieser ist als Bodendenkmal eingestuft. Der Park wurde im Jahr 2023 neugestaltet und bietet viele Attraktionen mit dem angrenzenden Salzmuseum. Die Erschließung des Grundstückes mit Ver- und Entsorgungsleitungen sowie eine Breitbandversorgung ist vorhanden. Teil der Interessenbekundung ist die Vorlage von Vorschlägen für die Ausgestaltung des Grundstückes mit einem Wohngebäude. Alle notwendigen Angaben und Detailinformationen können sich im Bauamt des Amt Recknitz-Trebeltal, als zuständige Verwaltungseinheit, abfordern.
Die Liegenschaftskarte mit Luftbildern ist u.a. über die Homepage des Landkreises Vorpommern — Rügen https://www.lk-vr.de/Kreisportrait/Atlas-VR/ oder über das Geoportal des Landes MV https://www.Qeoportal-mv.de/portal/ einsehbar.
Verfahren
Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren nach § 7 Absatz 2 Satz 2 BHO, vielmehr ist es als Ideenfindungsverfahren bzw. Ideenwettbewerb zu verstehen. Mit dem Verfahren werden Interessenten aufgefordert, Konzepte und Nutzungsideen für die Entwicklung des gesamten Bereiches vorzulegen. Mit der Teilnahme ist das Vorhaben in Textform zu erläutern und in Entwurfsskizzen abzubilden. Mögliche Akteure und Kooperationspartner sollen genannt werden. Die Ausführungen sollen auch eine mögliche Zeitachse für die Realisierung des Projektes enthalten. Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um keine öffentliche Auftragsvergabe und keine Grundstücksvergabe. Das Interessenbekundungsverfahren ist kein förmliches Verfahren oder wettbewerbliches Verfahren. Es unterliegt nicht den Bestimmungen des GWB, der VgV, der VOB/A oder der VOL/A. Vorbehalten bleibt im Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens oder eines Ausschreibungsverfahren. Die Entscheidung darüber trifft die Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze. Alle eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Teilnehmer sind nicht an ihre Interessenbekundung bzw. das eingereichte Konzept gebunden und gehen mit der Einreichung keine weiteren Verpflichtungen ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten, die einem Interessenten mit der Teilnahme am Interessänbekundungsverfahren entstehen, nicht erstattet werden. Aus einer Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren können keine Verpflichtungen der Stadt Bad Sülze hergeleitet werden, insbesondere auch keine Ansprüche gegen die Stadt Bad Sülze geltend gemacht werden. Einreicher von Unterlagen verzichten insbesondere auf Urheberrechte für eingereichte Ideen oder Konzepte.
Einzureichende Unterladen
Interessenten werden gebeten folgende Unterlagen einzureichen:
| - | Entwurfskonzept (in Text und Skizze) |
| - | Überschlägiger Zeitplan |
| - | Referenzen |
Verfahrensablauf
Das Interessenbekundungsverfahren wird öffentlich bekannt gegeben:
| - | auf der Homepage des Amtes Recknitz-Trebeltal, |
| - | im Amtsblatt des Amtes Recknitz-Trebeltal, |
Weitere Veröffentlichungen während der Verfahrenslaufzeit behält sich die Stadt vor.
Interessenten werden gebeten, die geforderten Unterlagen bis zum 30.03.2024 (Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: „Interessenbekundungsverfahren Bad Sülze" an die:
Stadt Bad Sülze über
Amt Recknitz-Trebeltal
Karl-Marx-Str. 18
18465 Tribsees
zu senden
Die Auswertung der fristgemäß eingegangenen Unterlagen und Konzepte erfolgt durch die Amtsverwaltung. Die Entscheidung über das Interessenbekundungsverfahren obliegt der Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze.
Kontakt/Ansprechpartner:
Auskünfte zum Interessenbekundungsverfahren erteilt die Bauverwaltung des Amtes Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Str. 18, 18465 Tribsees:
Tel.: 038229/71 120
(Herr Denulat)
E-Mail: mdenulat@recknitz-trebeltal.de
Bad Sülze, den 19.01.24