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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drechow

Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Werder" der Gemeinde Drechow

(Entwurf Stand Januar 2025)

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drechow bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht während der Veröffentlichungsfrist

vom 03.03.2025 bis einschließlich zum 04.04.2025

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auf der Homepage des Amtes Recknitz Trebeltal unter https://www.recknitz-trebeltal.de/

sowie

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im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im

Amt Recknitz Trebeltal

Am Markt 1

18334 Bad Sülze

zu folgenden Dienstzeiten:

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht (Als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplanes)

(2) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

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finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern - Forstamt Poggendorf]

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Biotoptypen, zu geschützten Biotopen, zur Biotoptypkartierung, zur Weiterentwicklung geschützter Biotope, zu Abstandsregelungen, zum Wald, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, zum angrenzenden Natura-2000-Gebiet, zu Strauch-, Baum- und sonstigen Pflanzungen sowie zu weiteren forstrechtlichen Auflagen und zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser:

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finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Wasser und Bodenverband „Trebel"]

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Inanspruchnahme Landwirtschaftlicher Fläche und Bodennutzung, zur Minimierung von Eingriffen in den Boden, zur Aufwertung des Bodens, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen, zu Festsetzungen zum Schutz des Bodens, zur Bodenwertigkeit der Ackerflächen, zum Nicht-Vorhandensein von Wasserschutzgebieten und Hochwasserrisikogebieten, zu Wasserhaltungsmaßnahmen, zu Erdaufschlüssen und Bohrungen, zu Gewässern 2. Ordnung im Gebiet, zu Schutzbereichen zur Bewirtschaftung der Ufergrundstücke, zur Anzeigepflicht nach §36 WHG, zur Wasserver- und Entsorgung, zur EG-Wasserrahmenrichtlinie, zum Gewässerverhältnis zur Blinden Trebel, zum ökologisch/chemischen Zustand des Gewässers, zu Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Klima und Luft:

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finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern]

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zur möglichen Vernässung oder Nutzung von Moorböden und zu vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:

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finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern]

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zur engeren und weiteren Schutzzone des Landschaftsschutzgebiets „Trebeltal", zur Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet nach § 7 der LSG-VO, zur natürlichen Eigenart der Landschaft, zu Baudenkmalen und Bodendenkmalen, zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen.

Schutzgut Mensch:

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finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen]

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Blendwirkung von PV-Anlagen, zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz/Löschwasserversorgung und zu schädlichen Bodenveränderungen.

Aufgrund der Stellungnahmen und neuer Informationen wurden im Entwurf einige Änderungen gegenüber dem Vorentwurf vorgenommen.

Die wesentlichsten sind folgende (hinreichende Auswahl):

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Die engere Schutzzone des Landschaftsschutzgebietes und somit auch die Moorböden wurden im Entwurf bestandsgerecht festgesetzt.

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Der Wald wurde im Entwurf bestandsgerecht festgesetzt.

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drechow schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Werder" schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz — DSG M-V.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.