Titel Logo
Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 2/2026
Aus der Amtsverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachung des Termins zur Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sülze am 27.03.2026

und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Wehrführerin / des Wehrführers

Gemäß § 12 des Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in Verbindung mit § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sülze in den gültigen Fassungen wählt die Mitgliederversammlung der Feuerwehr Bad Sülze für 6 Jahre die Wehrführerin / den Wehrführer.

Zum Wehrführer/in ist wählbar, wer
  1. mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
  2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
  3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet hat,
  4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wahlvorschlagsverfahren zur Wahl der Wehrführerin / des Wehrführers:

Die aktiven Mitglieder machen der Bürgermeisterin der Stadt Bad Sülze, Frau Dr. Schmutzer, Vorschläge.

Die Wahlvorschläge sind

-

spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin (bis 13.03.2026)

-

schriftlich

-

bei der Bürgermeisterin oder über das Ordnungsamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Rathaus Bad Sülze, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze

-

mit den Unterschriften von mindestens fünf aktiven Mitgliedern einzureichen.

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sülze wird für den 27.03.2026 einberufen.

i.A. Maurer
SB allgem. Ordnungsangelegenheiten