Gemäß § 12 des Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in Verbindung mit § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sülze in den gültigen Fassungen wählt die Mitgliederversammlung der Feuerwehr Bad Sülze für 6 Jahre die Wehrführerin / den Wehrführer.
Die aktiven Mitglieder machen der Bürgermeisterin der Stadt Bad Sülze, Frau Dr. Schmutzer, Vorschläge.
Die Wahlvorschläge sind
| - | spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin (bis 13.03.2026) |
| - | schriftlich |
| - | bei der Bürgermeisterin oder über das Ordnungsamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Rathaus Bad Sülze, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze |
| - | mit den Unterschriften von mindestens fünf aktiven Mitgliedern einzureichen. |
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sülze wird für den 27.03.2026 einberufen.