Abbildung 1 Lage des Geltungsbereichs zum Vorhaben Flächennutzungsplan Gemeinde Eixen
Die Gemeindevertretung Gemeinde Eixen hatte auf ihrer Sitzung vom 29.01.2026 die förmliche Beteiligung des Flächennutzungsplans Gemeinde Eixen beschlossen. Der Geltungsbereich beträgt 5.616 ha und betrifft das gesamte Gemeindegebiet.
Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten sowie Äußerungen und Erörterungen abzugeben. Stellungnahmen zum Entwurf sollten möglichst in digitaler Form abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, während des Veröffentlichungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Recknitz-Trebeltal (Telefon: (038229) 71120; Mail: mdenulat@recknitz-trebeltal.de) Stellungnahmen abzugeben und die Unterlagen einzusehen.
Die Planunterlagen werden in der Zeit
vom 21.02.2026 bis 30.03.2026
auf der Internetseite des Amtes Recknitz-Trebeltal unter:
https://www.recknitz-trebeltal.deseite/355753fl%C3%A4chennutzungspl%C3%A4ne.html
und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter:
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum sind die Planunterlagen ergänzend im Amt Recknitz-Trebeltal, Bauamt, Karl-Marx-Straße 18, 18465 Tribsees zu den Dienstzeiten:
| Dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitags | 09:00 - 12:00 Uhr |
sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Denulat unter der Telefonnummer: (038229) 71120 und der E-Mailadresse: mdenulat@recknitz-trebeltal.de einsehbar.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zu den Unterlagen werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Arten von Umweltinformationen öffentlich ausgelegt:
| Stellungnahmen zu Menschen: | |
| - | Angaben zu emissionsstarken Betriebsstätten |
| - | Angaben zu Ver- und Entsorgung im Gemeindegebiet |
| - | Hinweis zu sozialer Infrastruktur im Ortsteil Ravenhorst |
| Stellungnahmen zu Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt: | |
| - | Hinweise zu Waldflächen |
| - | Angaben zu Schutzgebieten |
| - | Hinweise zu Rastvögeln im Gemeindegebiet |
| - | Hinweise zu Windenergieanlagen und Artenschutz |
| - | Hinweise zu Fledermaus- und Großvogelvorkommen |
| Stellungnahmen zu Wasser: | |
| - | Hinweise zu Gewässern europäischer Bedeutung |
| - | Rechtliche Rahmenbedingungen zu Stand- und Fließgewässern |
| - | Hinweis zu Kläranlage Forkenbeck |
| Stellungnahmen zu Boden: | |
| - | Angaben zu Altlasten, Altablagerungen und Altlastenverdachtsflächen |
| Stellungnahmen zu Kultur: | |
| - | Hinweise zur Erhaltungswürdigkeit historischer Gutsanlagen |
| Stellungnahmen zu Landschaft: | |
| - | rechtliche Einordnung zu Windenergieanlagen |
| - | Hinweise zum Landschaftsplan |
| - | Hinweise zur Planung der Hochspannungstrassen durch 50Hertz |
Der beiliegende Umweltbericht enthält Informationen zu den Altlasten und Verdachtsfläche, Beschaffenheit der natürlichen Umwelt im Gemeindegebiet, Bau- und Bodendenkmalen und das Vorkommen unterschiedlicher Tier- und Pflanzenarten. Ferner werden Inhalte des Landschaftsplan Gemeinde Eixen vorgestellt Die unterschiedlichen Planungsvorhaben in der Gemeinde werden auf ihre jeweilige Wechselwirkung mit Schutzgütern betrachtet.
Auf die Erfassung der Kontaktdaten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.