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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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-Amtliche Bekanntmachung-

Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Bad Sülze „Mischgebiet am Haselbusch“

hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze hat mit Beschluss vom 27.01.2026 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Mischgebiet am Haselbusch“ in der Fassung vom Dezember 2025 beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 4 ha ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er umfasst die Flurstücke 36/3 (tlw.), 37/1 (tlw.), 37/4, 38/1, 38/6, 42/5, 42/6 und 43/6 der Flur 5 in der Gemarkung Redderstorf.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Mischgebiet am Haselbusch“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom Dezember 2025, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom 20.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026

auf der Internetseite des Amtes Penzliner Land https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/733394/bad-s%C3%BClze.html veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Recknitz-Trebeltal in 18334 Bad Sülze, Am Markt 1 während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

dienstags

9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr,

donnerstags

9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

freitags

9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Eine zusätzliche Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Veröffentlichung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (038229) 71120 oder per E-Mail an m.denulat@recknitz-trebeltal.de auch außerhalb der o.g. Zeiten möglich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an Herrn Denulat (mdenulat@recknitz-trebeltal.de)übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Stellungnahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Umweltbericht

3.

Biotoptypenkartierung

4.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

5.

Schallimmissionsprognose

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich unmittelbar südlich und östlich zum geplanten Mischgebiet.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Der Boden ist von sandig-lehmigen Böden dominiert, die anthropogen starküberformt sind

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 4 ha und ist unversiegelt.

-

Der Planungsraum unterliegt derzeit einer landwirtschaftlichen Nutzung.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Der Untersuchungsraum befindet sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone bzw. in einem Überschwemmungsgebiet.

-

Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. > 10 m.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, Begründung zu Punkt 5.4 Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Stadt Bad Sülze liegt bei 10,8°C

-

Der durchschnittliche monatliche Niederschlag beträgt etwa 37,5 mm

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Bei Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen aus der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung kann dem Eintreten einschlägiger Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG effektiv begegnet werden.

-

Der Bereich des geplanten Mischgebietes ist als Sandacker einzuschätzen

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung.

-

Hochwertige Landschaftsbildräume sind von der bestehenden Festsetzung von Mischgebieten nicht betroffen.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale.

-

Im Planungsraum befinden sich keine nach § 5 DSchG M-V eingetragenen Bodendenkmäler.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Als nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet ist das europäische Vogelschutzgebiet DE 1941-401 „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark“ zu benennen, welches sich nördlich in einer Entfernung von ca. 760 m erstreckt

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bad Sülze, den 05.02.2026

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs