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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 3/2023
Aus der Amtsverwaltung
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Schöffenwahl

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtes Recknitz-Trebeltal!

In Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Stralsund und der Strafkammern des Landgerichts haben Sie die Möglichkeit Ihre schriftlichen Bewerbungen für das Schöffenamt bis zum 31.03.2023 einzureichen.

(Amtszeit 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 gewählt.).

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an das

Amt Recknitz-Trebeltal

Kennwort: -Schöffenwahl-

z.Hd. Frau Tschernatsch

Am Markt 1

18334 Bad Sülze

Ihre Bewerbung sollte enthalten: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und -Ort, Wohnanschrift, Beruf.

Die Grundlage für das Schöffenamt ergibt sich aus Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes, der lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Schöffen sind als ehrenamtliche Richter ein Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.

Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern urteilen sie „Im Namen des Volkes“ über Schuld und Unschuld ihrer Mitbürger. Die Mitwirkung der Schöffen ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihr gesunder Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsberatung und Urteilsfindung einfließen sollen.

Voraussetzungen:
  • Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre (bei Beginn der Amtsperiode)

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bereit erklären würden, dieses wichtige Schöffenamt zu übernehmen.

H. Schütze
Amtsvorsteher