Seit dem 1. Januar 2025 sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis Vorpommern-Rügen) verpflichtet, Textilabfälle getrennt einzusammeln. Dieser Verpflichtung kommt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft nach, indem er diese Abfälle gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vorpommern-Rügen (Abfallsatzung - AbfS) im Bringesystem einsammelt. Hierzu stellt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft auf seinen sieben Wertstoffhöfen (in Sagard, Samtens, Stralsund, Grimmen, Barth, Ribnitz-Damgarten und Camitz) Sammelcontainer für wiederverwendbare und verwertbare Alttextilien auf.
Zusätzlich sammeln karikative und gemeinnützige Organisationen seit vielen Jahren wiederverwendbare und verwertbare Altkleider und haben zu diesem Zweck Sammelcontainer im gesamten Kreisgebiet aufgestellt und betreiben diese eigenständig.
Alttextilien, die weder für eine Weiter- oder Wiederverwendung noch für eine Verwertung geeignet sind, können und sollen auch weiterhin über den auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter oder durch Nutzung der amtlich zugelassenen Restabfallsäcke einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.