| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drechow hat mit Beschluss vom 03.02.2026 den Entwurf der 2. Anderung des Teilflächennutzungsplans in der Fassung vom November 2025 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Anderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 13 ha und erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstückes 220/7 der Flur 1 in der Gemarkung Drechow. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen und Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Änderung des Teilflächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Drechow Nord" der Gemeinde Drechow gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans und der Begründung, Stand November 2025, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Recknitz-Trebeltal unter dem Pfad
https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355753/fl%C3%A4chennut-
zungsp/%C3%44ne.html veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 in 18465 Tribsees während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |
| - | Der Boden im Plangebiet weist deutliche Nutzungsspuren auf und untergliedert sich in zwei charakteristische Teilbereiche: Ackerfläche und ehemaliger Kiestagebau |
| - | Versiegelte oder befestigte Bodenflächen bestehen nicht. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | |
| - | Das Plangebiet östlich der Ortslage Drechow setzt sich aus zwei Nutzungsbereichen zusammen: einer intensiv bewirtschafteten Ackerfläche und einer brachliegenden ehemaligen Kiestagebaufläche. |
| - | Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Trebeltal". |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| - | Das Plangebiet selbst verfügt über keine Oberflächengewässer wie Flüsse, Bäche oder Seen. |
| - | Die Bodenbeschaffenheit des Plangebiets - überwiegend sandige Böden mit einer hohen Versickerungsfähigkeit - spielt eine wesentliche Rolle in der Grundwasserneubildung. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |
| - | Die Gemeinde Drechow ist durch ein gemäßigtes Ubergangsklima zwischen maritim und kontinental geprägt. |
| - | Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt etwa 8,5-9,0 °C, mit milden bis warmen Sommern und kühlen Wintern. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | |
| - | Die ackerbaulich genutzten Teilflächen weisen eine weitgehend strukturarme Vegetation mit typischen Arten großflächiger Offenlandstandorte auf. |
| - | Ob im Vorhabengebiet Arten gemäß § 44 BNatSchG betroffen sind und in welchem Umfang funktionale Habitatbezüge bestehen, wird im zugehörigen Artenschutzfachbeitrag untersucht. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| - | Der Planungsraum befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Trebeltal". |
| - | Das Landschaftsbild wird großräumig durch intensiv genutzte Ackerflächen bestimmt. |
| - | Innerhalb des Plangebietes selbst befinden sich keine markanten landschaftsbildprägenden Objekte oder kulturhistorisch bedeutenden Sichtachsen. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |
| - | Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von rund 150 m westlich des Plangebiets und liegt außerhalb des Geltungsbereichs. |
| - | Die Umgebung weist eine lage- und nutzungsbedingte Mischung aus landwirtschaftlicher Nutzung, infrastrukturellen Elementen und offenen Landschaftsräumen auf |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| - | Im Geltungsbereich des geplanten Vorhabens befinden sich keine Baudenkmale. |
| - | Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein eingetragenes Bodendenkmal: Bodendenkmal „Drechow, Fundplatz 8" |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
| - | Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Trebeltal". |
| - | Das nächstgelegene europäische Schutzgebiet ist das FFH-Gebiet „Tal der Blinden Trebel" (DE-1842-303). Dieses befindet sich im Mindestabstand von rund 60 m zum Plangebiet. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung; FFH-Vorprüfung | |
Umweltbezogene Informationen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs.1 und 2 BauGB | |
| - | Der Geltungsbereich befindet sich in der weiteren Schutzzone des Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Trebeltal". |
| - | Der Standort befindet sich nicht im Einzugsgebiet einer Trinkwasserschutzzone. |
| - | Gewässer 2. Ordnung sind im Plangebiet nicht vorhanden. |
| - | Der Geltungsbereich liegt südöstlich der Ortslage Drechow im Bereich eines ehemaligen Kiessandtagebaus und einer Ackerfläche |
| - | Westlicher Planungsbereich: konventionell landwirtschaftlich genutzt |
| - | Östlicher Planungsbereich: keine landwirtschaftliche Nutzung; Bodenwertigkeit 1-40 Bodenpunkte; Fläche wurde vormals als Kiestagebau genutzt. |
| - | Im Gebiet sind keine eingetragenen Baudenkmale vorhanden. |
| - | Das Vorhaben liegt in mittelbarer Umgebung der Baudenkmale Pfarrhaus (Am Teich 8), Kirche, Schule (Am Teich 11); zwischen den Objekten und dem Vorhabengebiet besteht ggf. visuelle Beziehung. |
| - | Im Geltungsbereich befindet sich ein bekanntes Bodendenkmal „Drechow, Fundplatz 8". |
| - | Nach Kenntnisstand der Landesdenkmalfachbehörde sind im Plangebiet zudem vermutete Bodendenkmale bekannt; es wird auf weitere mögliche (noch unentdeckte) Bodendenkmale im Plangebiet und Umfeld hingewiesen. |
| - | Innerhalb des Plangebietes selbst befinden sich keine markanten landschaftsbildprägenden Objekte oder kulturhistorisch bedeutenden Sichtachsen. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung der Gemeinde Drechow elektronisch an bauamt@recknitz-trebeltal.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Drechow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Eine Vereinigung im Sinne des 6 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 24.03.2026 bis zum 28.04.2026. im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Recknitz-Trebeltals (https://www.recknitz-trebel-
tal.de/seite/355753/fl%C3%A4chennutzungspl%C3%A4ne.html) veröffentlicht.
Drechow, den 16.02.2026