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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

(Vorentwurf Stand März 2024) und über die frühzeitige öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drechow (Vorentwurf Stand März 2024) gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drechow hat in ihrer Sitzung am 23.03.2022 die Beschlüsse über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Werder“ und im Parallelverfahren über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drechow gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Flächennutzungsplanänderung befindet sich direkt östlich der Ortslage von Werder sowie zwischen den Orten Drechow, Katzenow, Dolgen und Neumühl (s. Übersichtsplan).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Werder“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie

der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drechow, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, und Umweltbericht,

während der Veröffentlichungsfrist vom

29.04.2024 bis zum 31.05.2024

auf der Homepage des Amtes Recknitz Trebeltal unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspläne

sowie

im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Recknitz Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an spremberg@mks-ai.de

ermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage für den Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.