Abbildung 1 Geltungsbereich (gestrichelt) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 Gemeinde Eixen
Die Gemeindevertretung Gemeinde Eixen hatte in Ihrer Sitzung am 30.01.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-PV-Anlage Kavelsdorf“ Gemeinde Eixen gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 49,3 ha und betrifft die auf der Abbildung umgrenzte Fläche in der Gemarkung Kavelsdorf, Flur 2, die Flurstücke 38, 39, 40, 41, 42, 34, 36, 43, 44, 45, 33, 35, 32, 17, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 46, 14/2, 19/1, 19/2, 24, 20/1, 20/2, 21, 22, 23, 47, 48, 49, 55, 54, 50, 51, 52, 53, 56, 57, 18/2, 18/1 vollständig.
Das Aufstellungsverfahren zielt auf die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für die Nutzung von Agri-Photovoltaik auf den landwirtschaftlichen Flächen des Plangebiets. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll Gelegenheit geben, bisher nicht erkannte Betroffenheiten zu benennen. Im Zeitraum zwischen dem
28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025
wird um Stellungnahme gebeten. Diese kann schriftlich abgegeben werden an
IPO Unternehmensgruppe unter:
Storchenwiese 7
17489 Greifswald
info@ipogmbh.de
oder in den Dienstzeiten zur Niederschrift im Amt Recknitz-Trebeltal. Die Unterlagen können auf der Internetpräsenz des Amtes Recknitz-Trebeltal unter:
https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html
oder auf dem Bauleitplanserver des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter:
https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
Für auftretende Fragen zu Inhalt und Ablauf des Verfahrens steht das Amt Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Zeiten zur Verfügung
| Dienstag | von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Eixen, den 04.04.2025