in den Städte/Gemeinden Bad Sülze, Tribsees, Dettmannsdorf, Drechow, Deyelsdorf, Hugoldsdorf, Eixen, Grammendorf, Gransebieth, Lindholz
Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen
wird in der Zeit vom 22. April 2025 bis 25. April 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) – während der allgemeinen Öffnungszeiten –
| Ort der Einsichtnahme |
| Amt Recknitz-Trebeltal/ Verwaltungsgebäude Bad Sülze/Am Markt 1 in 18334 Bad SülzeZimmer 1.6/ Erdgeschoss/Einwohnermeldeamt Amt Recknitz-Trebeltal/ Verwaltungsgebäude Tribsees/Karl-Marx-Straße 18 in 18465 TribseesZimmer 1.0/ Erdgeschoss/Einwohnermeldeamt |
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann dies gerne telefonisch unter 038229 / 71-117 bei Frau Maurer prüfen lassen. Sollte kein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegen, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt werden, um nicht in die Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Nähere Informationen zu der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie auf der Internetseite des Amtes Recknitz-Trebeltal
Tribsees, den 11.04.2025