Die Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze hat mit Beschluss vom 17.03.2026 den Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Februar 2026 beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Fläche von 4 ha ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er umfasst die Flurstücke 36/3 (tlw.), 37/1 (tlw.), 37/4, 38/1, 38/6, 42/5, 42/6 und 43/6 der Flur 5 in der Gemarkung Redderstorf.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom Februar 2026, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen
auf der Internetseite des Amtes Recknitz-Trebeltal https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355753/fl%C3%A4chennutzungspl%C3%A4ne.html veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Recknitz-Trebeltal in 18334 Bad Sülze, Am Markt 1 während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| dienstags | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr, |
| donnerstags | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| freitags | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Veröffentlichung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (038229) 71120 oder per E-Mail an mdenulat@recknitz-trebeltal.de auch außerhalb der o.g. Zeiten möglich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an Herrn Denulat (mdenulat@recknitz-trebeltal.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht |
| 3. | Biotoptypenkartierung |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
| - | Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich unmittelbar südlich und östlich zum geplanten Mischgebiet. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz,
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
| - | Der Boden ist von sandig-lehmigen Böden dominiert, die anthropogen starküberformt sind |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
| - | Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst 4 ha und ist unversiegelt. |
| - | Der Planungsraum unterliegt derzeit einer landwirtschaftlichen Nutzung. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
| - | Der Untersuchungsraum befindet sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone bzw. in einem Überschwemmungsgebiet. |
| - | Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. > 10 m. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,
Begründung zu Punkt 5.4 Gewässer
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
| - | Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. |
| - | Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Stadt Bad Sülze liegt bei 10,8°C |
| - | Der durchschnittliche monatliche Niederschlag beträgt etwa 37,5 mm |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
| - | Bei Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen aus der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung kann dem Eintreten einschlägiger Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG effektiv begegnet werden. |
| - | Der Bereich des geplanten Mischgebietes ist als Sandacker einzuschätzen |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung,
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. |
| - | Hochwertige Landschaftsbildräume sind von der bestehenden Festsetzung von Mischgebieten nicht betroffen. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale. |
| - | Im Planungsraum befinden sich keine nach § 5 DSchG M-V eingetragenen Bodendenkmäler. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
| - | Als nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet ist das europäische Vogelschutzgebiet DE 1941-401 „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark" zu benennen, welches sich nördlich in einer Entfernung von ca. 760 m erstreckt |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Bad Sülze,
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs