Das Amt Recknitz-Trebeltal ist auf der Suche nach ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen zur Durchführung der Landtagswahl am 20. September 2026.
Die Wahlhelfer*innen sind für die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Ergebnisse in den 12 Urnenwahllokalen des Amtes zuständig.
Gemeinsam sorgen Sie am Wahltag in den Wahlräumen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und am Abend für die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses.
Für jedes Wahllokal ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören Wahlvorsteher*in, deren Stellvertretung sowie Schriftführer*in und drei bis sechs Beisitzer*innen.
Wahlhelfer*in kann jede wahlberechtigte Person werden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger*innen), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in der Kommune nach dem Melderegister ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In Würdigung des Ehrenamtes wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung gezahlt. Im Urnenwahllokal erhalten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertretung und die Schriftführung 90 Euro, sowie die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände 70 Euro.
Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, wird gebeten, eine Bereitschaftserklärung / Interessenbekundung schriftlich oder telefonisch vorzunehmen.
Die eingehenden Erklärungen werden dann bearbeitet und die interessierten Wahlhelfer*innen nach Bedarf auf die Wahllokale verteilt.
Bereitschaftserklärungen / Interessenbekundungen können Sie gerne per Mail an wahlen@recknitz-trebeltal.de senden.
Auch für allgemeine Fragen steht Ihnen das Wahlbüro gerne per E-Mail unter wahlen@recknitz-trebeltal.de oder telefonisch unter 038229/ 71-117 zur Verfügung.