Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-Flurneuordnungsbehörde-
Az: 5433.3-72-31232
Flurneuordnungsverfahren „Grammow"
| Gemeinde: | Grammow, Nustrow, Thelkow, Dettmannsdorf |
| Landkreis: | Rostock / Vorpommern-Rügen |
Im Flurneuordnungsverfahren „Grammow"* werden gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. I S.546) mit späteren Anderungen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Flurneuordnungsverfahren festgestellt.
| 1. | Im Anhörungstermin am 15.01.2026 wurde den Teilnehmern der Wertermittlungsrahmen bekannt gegeben und die Ergebnisse der Wertermittlung anhand der ausgelegten Unterlagen (Bodenschätzungskarten, Ergebnisse der Wertermittlung, Wertermittlungsrahmen) erläutert. |
| 2. | Von den Teilnehmern vorgebrachte, begründete Einwendungen gegen die ausgelegten und erläuterten Wertermittlungsergebnisse wurden in die Feststellung aufgenommen. Die von den begründeten Einwendungen betroffenen Flurstücke können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg erfragt und die Änderungen erläutert werden. |
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg erhoben werden.
Rostock. den 09.03.2026