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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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III. Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 der Stadt Bad Sülze, gemäß § 10 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet „Kurzentrum“

hier: öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit; öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 2 BauGB

Die Stadtvertretung Bad Sülze hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02. Mai 2023 beschlossen, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 der Stadt Bad Sülze für das Gebiet „Kurzentrum“, im Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen und gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch den Kurpark der Stadt Bad Sülze

  • im Osten durch die Gemeindestraßen „Saline“, „Salinenstraße“ und „Hoher Wall“

  • im Süden durch Bebauungen an den Gemeindestraßen „Bergstraße“ und Reiferbahn“

  • im Westen durch Bebauungen an der Gemeindestraße „Jungfernstieg“ und den Kurpark der Stadt Bad Sülze

Der Entwurf der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 30. Mai 2023 bis zum 04. Juli 2023 im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Zeiten öffentlich aus:

Dienstag von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr

Nach § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf und dem Entwurf der Begründung schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 der Stadt Bad Sülze unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Kurzentrum“ liegt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag aus

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB.

Die Unterlagen sind einsehbar unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspl%C3%A4ne.html und auf der Internetseite im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.

Bad Sülze, 03. Mai 2023

Anlage: Übersichtskarte