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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze

Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Sülze hat am 17.03.2026 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze in der Fassung vom Februar 2026 beschlossen bzw. festgestellt.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Fläche von rund 2,75 ha ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet folgende Änderungen:

Teilbereich 1 - Scheunenviertel

-

Ausweisung einer Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Einzelhandel

Begrenzt im Norden durch Flächen für die Landwirtschaft sowie einen öffentlichen Parkplatz an der Gemeindestraße „Im Scheunenviertel“; im Osten durch die Gemeindestraße „Müllerberg“; im Süden durch die Landesstraße L19 und im Westen durch Grünflächen sowie Bebauungen an der Gemeindestraße „Rosa-Luxemburg-Straße“

▪ Teilbereich 2 - Gewerbeflächen an der „Recknitzallee“

-

Ausweisung einer gemischten Baufläche

Begrenzt im Norden durch die Landesstraße L19; im Osten durch die vorhandene Gewerbefläche und der Recknitz; im Süden durch Grünflächen und im Westen durch die Zuwegung zur Kleingartenanlage

Mit Schreiben vom 30.04.2026 des Landkreises Vorpommern-Rügen als höhere Verwaltungsbehörde (Aktenzeichen: 511.140.01.10082.26) wurde die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit Ablauf des Tages der Erscheinung dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Sülze kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze während folgender Dienststunden öffentlich aus:

dienstags

von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

freitags

von 9:00 - 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über die Homepage des Amtes Recknitz-Trebeltal unter:

https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355753/flächennutzungspläne.html sowie auf dem Bauleitplanserver des Landes unter:

https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene möglich. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt.

Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des

§ 215 Abs. 1 BauGB sowie § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Unbeachtlich werden

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Sülze unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bad Sülze, den 11.05.2026

 

 

 

Anlage: Übersichtskarte des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Flächennutzungsplans