Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dettmannsdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dettmannsdorf in der Sitzung am 15.06.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde in der Fassung vom Mai 2020 lag vom 06.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020 im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze öffentlich aus. Aufgrund der vom Landkreis Vorpommern-Rügen in der Bekanntmachung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.06.2020 festgestellten Verfahrensfehler wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dettmannsdorf wiederholt.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu den Bebauungsplänen Nr. 8 „Solarpark nördlich von Grünheide" sowie Nr. 9 „Solarpark südwestlich von Dettmannsdorf“ der Gemeinde Dettmannsdorf.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er umfasst drei Teilbereiche:
Teilbereich 1 mit einer Teilfläche von ca. 71,1 ha erstreckt sich auf die Flurstücke 38/2, 40, 41/1, 41/2, 42, 44, 64, 66, 67 und 68 sowie Teilflächen der Flurstücke 43, 65, 52, 69/2, 70/2 und 71 der Flur 1 in der Gemarkung Kölzow. Der Teilbereich 1 befindet sich ca. 200 m nördlich von der Ortslage Grünheide, ca. 1.500 m östlich von der Ortslage Dettmannsdorf, ca. 400 m südlich von der Ortslage Fahrenhaupt und ca. 2.000 m westlich von der Ortslage Kneese. Der Teilbereich 1 befindet sich ca. 2.000 m südlich der L18, ca. 200 m westlich des Mühlenbachs, ca. 300 m östlich vom Feldweg und ca. 400 m nördlich der L19.
Teilbereich 2 mit einer Teilfläche von ca. 32,2 ha erstreckt sich auf die Flurstücke 9 - 15, 97, 100 und den Teilflächen der Flurstücke 62/2, 85, 87, 89, 93, 94, 96, 98, 99, 101 und 110/2 der Flur 2 in der Gemarkung Dettmannsdorf.
Der Teilbereich 2 befindet sich ca. 1.800m nördlich von der Ortslage Gnewitz, ca. 1.700 m östlich von der Ortslage Barkvieren, ca. 2.500 m südlich von der Ortslage Dammerstorf und ca. 2.500 m westlich von der Ortslage Dettmannsdorf-Kölzow. Der Teilbereich 2 befindet sich ca. 1.000 m südlich der L19, ca. 1.000 m westlich der L18, ca. 400 m östlich des Weges Barkvieren und ca. 500 m nördlich vom Barkvierener Weg.
Teilbereich 3 mit einer Teilfläche von ca. 19,5 ha erstreckt sich auf die Flurstücke 104, 108, 110/2 (tlw.), 112/2, 113/2, 114/2 und Teilfläche des Flurstücks 102 der Flur 2 in der Gemarkung Dettmannsdorf. Der Teilbereich 3 befindet sich ca. 400m nördlich von der Ortslage Stubbendorf, ca. 2.500 m östlich von der Ortslage Barkvieren, ca. 2.200 m südlichwestlich von der Ortslage Dettmannsdorf und ca. 4.000 m westlich von der Ortslage Dudendorf. Der Teilbereich 3 befindet sich ca. 1.700 m südlich der L19, ca. 50 m westlich der L18, ca. 1.000 m östlich des Weges Barkvieren und ca. 800 m nordöstlich vom Barkvierener Weg.
Ziel der o. g. Flächennutzungsplanänderung soll sein, durch Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in die Darstellung als sonstige Sondergebiete „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und den Betrieb von Freiflächenphotovoltaikanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich vorzubereiten.
Öffentlich ausgelegt werden der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dettmannsdorf in der Sitzung am 15.06.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom Mai 2020. Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung sowie bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen und andere Dokumente und Gutachten.
Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht, und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt in der Zeit
vom 30.06.2023 bis einschließlich 31.07.2023
im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze, während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| dienstags | von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 8:00 - 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während des o. g. Zeitraums im Internet unter der Adresse
https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspläne.html
sowie im Bauleitplanungsportal M-V als dem zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.
Es liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Stellungnahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB,
Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung,
Ergebnisberichte faunistische Erfassungen,
Studie zu Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf Schreiadlerlebensräume
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom Mai 2020 für Bebauungsplan Nr. 8
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom Mai 2020 für Bebauungsplan Nr. 9
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf:
Schutzgut Wasser (Vorbehaltsgebiet Trinkwasserversorgung, Fließgewässer Maibach)
Schutzgut Tiere (Schreiadler, Kranich, Weißstorch)
Schutzgut Boden (agrarstrukturellen Belangen, Bodengüte und -wertigkeit)
Bau- und Bodendenkmale
anlagenbezogenen Immissionsschutz
Verkehrssicherheit L 19
Waldflächen, Landwirtschaft, Lage im Tourismusentwicklungsraum
Festpunkte geodätisches Grundlagennetz
Umweltbericht als Teil der Begründung mit Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens in der Bau- und Betriebsphase auf:
die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung (Aussagen zu Lage der Teilbereiche im Außenbereich und Abständen zu nächstliegenden Wohnnutzungen, zu Immissionswirkungen, zu Blendwirkung)
die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt (Aussagen zu im Rahmen der Kartierungen erfassten Brutvögeln und Nahrungsgästen, Aussagen zu Schreiadlerschutzarealen NO3 und N59, zu Wertigkeit und Funktionsverlust des Lebensraums für Tiere und Pflanzen, Auflistung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen)
das Schutzgut Fläche (Aussagen zu Inanspruchnahme von Ackerflächen und deren landwirtschaftlichem Ertragsvermögen)
das Schutzgut Boden (Aussagen zur Bodenwertigkeit des Bodens in den drei Teilbereichen, zum Funktionsverlust)
das Schutzgut Wasser (Aussagen zur noch festzusetzenden Wasserfassung Grünheide, zur Lage in der Schutzzone III der festgesetzten Wasserfassung Kölzow, zum Graben (Maibach) als Gewässer 2. Ordnung, zu Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser)
das Schutzgut Landschaft (Aussagen zu Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit der Anlage, zu vorhandenen sichtverstellenden Landschaftselementen, zu vorhandenen Freileitungen, zur Bedeutung der Vorhabenflächen für die Erholungsnutzung)
die Schutzgüter Klima und Luft (keine Beeinträchtigungen Luft und Klima, in Bauphase erhöhter Immissionsausstoß,
Kultur- und sonstige Sachgüter (Aussagen zu Bau- und Bodendenkmalen)
Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Aussagen zu nationalen und -europäischen Schutzgebiete, Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten in der Umgebung)
das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern (zur gegenseitigen Beeinflussung der Schutzgüter und die Betrachtung möglicher Eingriffsfolgen, um Summationswirkungen hinsichtlich der Umweltauswirkungen erkennen und bewerten zu können, zur Gesamtheit der Umweltauswirkungen, zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit Relevanz für die Planung, insbesondere im Hinblick auf die Wirkungen einer Überbauung und Versiegelung von Boden auf die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen sowie das Landschaftsbild und damit insgesamt auch auf das Schutzgut Mensch).
Ergebnisberichte fauvistische Erfassungen mit Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf:
Brutvögel und Amphibien im Bereich Solarpark nördlich von Grünheide und südwestlich von Dettmannsdorf“
Studie zu Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf Schreiadlerlebensräume mit Aussagen zu:
möglichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Schreiadlers durch die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Umfeld von vorhandenen Schreiadlerbrutplätzen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom Mai 2020 für Bebauungsplan Nr. 8 mit Aussagen zu:
Ermittlung und Bewertung von möglichen Beeinträchtigungen geschützter Tierarten (Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Weichtiere, Libellen, Käfer, Falter, Meeressäuger, Fische, sonstige Artengruppen) Pflanzenarten und Biotope durch den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen, Aussagen zu Brutvögeln und Nahrungsgästen, Aussagen zu essenziellen Nahrungsflächen Weißstorch, Schreiadler und Kranich, Aussagen zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom Mai 2020 für Bebauungsplan Nr. 9 mit Aussagen zu:
Ermittlung und Bewertung von möglichen Beeinträchtigungen geschützter Tierarten (Säugetiere, Reptilien, Amphibien, sonstige Artengruppen), Pflanzenarten und Biotopen durch den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen, Aussagen zu Brutvögeln und Nahrungsgästen, Aussagen zu essenziellen Nahrungsflächen Weißstorch, Schreiadler und Kranich, Aussagen zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
Stellungnahmen: Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Bezüglich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darum gebeten, Stellungnahmen auf dem schriftlichen Weg postalisch an das Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze oder per Mail an mdenulat@recknitz-trebeltal.de und smasur@recknitz-trebeltal.de oder per Fax unter der Nummer 038229 7129129 einzureichen. Ferner können Stellungnahmen im Bauamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Am Markt 1 in 18334 Bad Sülze, während der vorgenannten Dienststunden auch zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO finden Sie unter https://www.recknitz-trebeltal.de/datenschutz/index.php.
Dettmannsdorf, den 08.06.2023