In der Stadt Tribsees ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des
zu besetzen.
Es handelt sich um eine Krankheitsvertretung. Die Beschäftigung ist befristet bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit des derzeitigen Stelleninhabers.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden (Vollzeit).
Unterhaltung und Pflege der Gemeindewege und Gemeindeplätze, der Grünanlagen und Spielplätze
Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung sowie in gewissem Umfang auch Herstellung von Gemeindestraßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
Durchführung und Betreuung von Gehölzpflege
Betreuung, Pflege, Wartung und Instandhaltung von kommunalen Einrichtungen und deren Maschinen, Geräte und Anlagen
Bedienung und Wartung von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Ausrüstungen
Unterhaltungsmaßnahmen an kommunalen Objekten
Unterstützung bei Veranstaltungen der Stadt
Anleitung der Beschäftigten des Stadtbauhofes und von Beschäftigten des 2. Arbeitsmarktes
eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung wäre wünschenswert
berufspraktische Erfahrung
Erfahrungen in der Grünanlagenpflege
handwerkliches Geschick, Organisationsvermögen
Zuverlässigkeit sowie selbständiges Arbeiten
Verantwortungsbewusstsein
Einsatzbereitschaft, sicheres Auftreten und Flexibilität
Führerschein Klasse B, BE, C1, C1E, M (alt: 3 und 4)
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltordnung des TVöD (bei Vorliegen aller Voraussetzungen EGr.6).
Für Tarifbeschäftigte werden vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung (im November) neben dem monatlichen Entgelt gezahlt.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Kopien von Studien- und Berufsabschlüssen, Kopien von Arbeitszeugnissen, und Kopien von Seminar- und Lehrgangsnachweisen) richten Sie bitte bis zum 30.06.2023 in einem verschlossenen Umschlag an:
Amt Recknitz-Trebeltal
Personalabteilung, Frau Hering
Am Markt 1, 18334 Bad Sülze
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Bewerbungsverfahren entstehen, insbesondere Fahrkosten, werden durch die Stadt Tribsees nicht erstattet.