Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 6/2025
Aus der Amtsverwaltung
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Das Ordnungsamt informiert
Vorbeugender Vegetations- und Waldbrandschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkungen von Bränden zu verhindern oder zu minimieren.
Verhaltensregeln für vorbeugenden Brandschutz:
- die Vermeidung von unbeaufsichtigtem offenem Feuer,
- Brauchtums- und Lagerfeuer nur an geeigneten oder an ausgewiesenen Plätzen (im öffentlichen Raum)
- Beachtung der Windrichtung beim Grillen und offenem Feuer (Funkenflug),
- die ordnungsgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen,
- das unbefugte Befahren von Waldwegen mit motorisierten Fahrzeugen unterlassen,
- kein zurücklassen von Glasflaschen/-scherben.
Verhaltensregeln bei einem Brand:
Im Brandfall Ruhe bewahren, Alarm geben, Menschen warnen und die Feuerwehr alarmieren.
| Löschmaßnahmen: | Wenn möglich und sicher, Brände mit den vorhandenen Mitteln löschen. |
| Alarmierung: | Den Notruf wählen: 112 |
| Evakuierung: | Sofort den nahem Umkreis verlassen, falls die Löschanstrengungen nicht erfolgreich sind oder die Gefahr zu groß ist. |
| Hilfe für andere: | Versuchen Sie, hilfsbedürftigen Personen bei der Evakuierung zu helfen. |
| Berichterstattung: | Vor Ort bleiben, bis die Feuerwehr eintrifft. |