Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Tribsees mit Ort Landsdorf hat am 10.03.2018 die Auszahlung von 90 % der Jagdpachteinnahmen aus den Jagdjahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 beschlossen. Die Auszahlung erfolgt wie bisher über die Pächter landwirtschaftlicher Flächen der Agrarproduktionsgesellschaft mbH Tribsees, 18465 Tribsees Thomashof und dem Landwirt Herrn Meinhard Witt, wohnhaft in Landsdorf mit der Überweisung der nächst fälligen Landpacht.
Die übrigen 10 % der Jagdpachteinnahmen verbleiben auf dem Konto der Jagdgenossenschaft für die laufenden Ausgaben.
Zur Feststellung des Anteils der Jagdgenossen und als Grundlage zur Auszahlung wird gemäß §§ 8 und 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Tribsees mit Ort Landsdorf ein Verteilungsplan aufgestellt. Der Zeitpunkt der Auslegung dieses Planes wird gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Tribsees mit Ort Landsdorf bekannt gemacht.
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Beschlusses kann jeder Jagdgenosse, dem aufgrund des o. g. Beschlusses kein Reinertrag ausgezahlt wird, seinen Anspruch beim Vorstand der Jagdgenossenschaft Tribsees mit Ort Landsdorf, c/o Agrarproduktions-gesellschaft mbH Tribsees, 18465 Tribsees, Thomashof anmelden.
Der Auszahlungsanspruch unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Tribsees, den 02.06.2026
Der Jagdvorstand gibt gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Tribsees mit Ort Landsdorf bekannt, dass der zur Auszahlung des Nettojagdpachtentgeltes (Reinertrag) für die Jagdjahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 erstellte Verteilungsplan in der Zeit 01.07. bis zum 01.08.2026 beim Jagdvorsteher, Herrn Thomas Hotopp bei der Agrarproduktionsgesellschaft mbH Tribsees, 18465 Tribsees, Thomashof während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15. 30 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr ausliegt.
Die Jagdgenossen haben in der oben genannten Zeit die Möglichkeit in den Verteilungsplan Einsicht zu nehmen. Bei Einwänden ist ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) vorzulegen.
Tribsees, den 02.06.2026