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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Dettmannsdorf, Ortsteil Wöpkendorf

Innenbereichssatzung Stand 08.06.2026.

Beschluss der Innenbereichssatzung für die Ortslage Wöpkendorf der Gemeinde Dettmannsdorf gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 08.06.2026 die Innenbereichssatzung für die Ortslage Wöpkendorf der Gemeinde Dettmannsdorf beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Innenbereichssatzung für die Ortslage Wöpkendorf der Gemeinde Dettmannsdorf ist dem Landkreis Vorpommern-Rügen mitzuteilen.

Die Innenbereichssatzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Innenbereichssatzung für die Ortslage Wöpkendorf der Gemeinde Dettmannsdorf mit seiner Begründung ab sofort

Dienstag

von 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 – 12.00 Uhr

im Amt Recknitz-Trebeltal, Bauamt, Am Markt 1, in 18334 Bad Sülze.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über die Homepage des Amtes Bad Sülze unter https://www.recknitz-trebeltal.de/seite/355752/bebauungspläne.html sowie auf dem Bauleitplanserver des Landes unter:

https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene möglich.

Eine Verletzung der nach § 214, BauGB sowie § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dettmannsdorf geltend gemacht worden ist. Mängel dieser Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Dettmannsdorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB über fristgemäße

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisherige Nutzung durch die Innenbereichssatzung für die Ortslage Wöpkendorf der Gemeinde Dettmannsdorf und über das Erlöschen von Ersatzansprüchen wird hingewiesen.

Innenbereichssatzung „Wöpkendorf“

 

 

 

 

Bürgermeister
Schmidt

Verfahrensvermerk: Veröffentlicht im Recknitz-Trebeltal Kurier und auf der Internetseite des Amtes am 19.06.2026.