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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Gemeinde Dettmannsdorf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Dettmannsdorf

Betr.:

Fortschreibung des Flächennutzungsplans

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dettmannsdorf hat in der Sitzung vom 13.12.2023 die Aufstellung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dettmannsdorf mit Stand Juni 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

auf der Homepage des Amtes Recknitz-Trebeltal unter dem Link https://www.recknitz-trebeltal.de/texte/seite.php?id=355753 sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Recknitz Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

08.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr

und außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzinformation:

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder eines Ihrer nachfolgenden Rechte geltend machen wollen, können Sie sich jederzeit unter datenschutz@ego-mv.de an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten (Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV, Eckdrift 103, 19061 Schwerin) wenden.

Anlage

Übersichtskarte