Bekanntmachung
Gemäß Beschluss der Versammlung der Jagdgenossen Ravenhorst am 04.06.2025 in Spiekersdorf wird die Pachtverwendung folgendermaßen geregelt:
Die Auskehr wird auf 90% der Jagdpacht (€ 2,70) festgelegt.
Der Reinertrag der Jagdpacht 2025 und 2026 soll gemeinnützig verwendet werden.
Jeder Jagdgenosse, welcher dem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils vom Reinertrag verlangen.
Hierzu muss er seine Auszahlung binnen eines Monats nach dieser Veröffentlichung schriftlich beim Jagdvorstand Ravenhorst anmelden.
In gleicher Versammlung wurde für die Jagdgenossenschaft Ravenhorst eine neue Satzung beschlossen. Diese entspricht jetzt der aktuellen Mustersatzung für Jagdgenossenschaften in MV.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 2 der Satzung unserer Jagdgenossenschaft jeder Grunderwerber einen Eigentumswechsel von bejagbaren Flächen dem Vorstand anzuzeigen hat.
Spiekersdorf, 10.06.2025