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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 7/2026
Aus der Amtsverwaltung
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Das Ordnungsamt informiert

Ab 1. April 2026 verboten: Welche Pflanzenschutzmittel im Garten nicht mehr erlaubt sind:

Ab dem 1. April 2026 dürfen bestimmte Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten nicht mehr eingesetzt werden. Die Änderungen betreffen sowohl chemische Wirkstoffe, die bislang als Standardmittel gegen Schädlinge, Pilze und Unkraut galten, als auch einige Mittel auf biologischer Basis, deren Zulassung ausgelaufen ist. Wer auf abgelaufene Vorräte zurückgreift, riskiert nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch ernsthafte Schäden im Ökosystem des eigenen Gartens.

Es geht um Gewässerschutz und damit um die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen. Von versiegelten Flächen werden die ausgebrachten Flüssigkeiten nämlich besonders leicht abgewaschen. Sie können dann entweder auf eine benachbarte Grünfläche oder in Oberflächengewässer gelangen, von wo sie direkt ins Grundwasser sickern können. Oder sie erreichen über den nächstgelegenen Gully das Abwassersystem.

Was hat sich geändert seit dem 1. April 2026?

Zum 1. April 2026 verlieren mehrere Wirkstoffe und fertige Handelspräparate ihre Zulassung für den Nicht-Profi-Bereich, also für Privatpersonen im Haus- und Kleingarten. Darunter befinden sich Mittel gegen Schnecken, Pilzkrankheiten an Rosen und Gemüse sowie Unkrautvernichter auf Glyphosat-Basis, die für Privatanwender ohnehin stark eingeschränkt waren.

Zum Frühling 2026 verlieren die letzten verbliebenen zugelassenen Produkte für den Heimbereich ihre Gültigkeit. Das betrifft Mittel wie Roundup-Varianten für den Privatgebrauch sowie verschiedene Eigenmarken aus dem Discounterhandel, die denselben Wirkstoff in niedrigerer Konzentration enthalten. Wer hartnäckige Wegunkräuter bekämpfen möchte, muss auf mechanische Methoden – Fugenkratzer, Heißwasser- oder Heißluftgeräte – oder auf zugelassene biologische Alternativen wie Essigsäure-basierte Mittel mit gültiger Zulassung umsteigen.

Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel) Mehrere Fungizide auf Basis von Tebuconazol und Myclobutanil, die bislang gegen Rosenrost, Mehltau und Schorf an Obstsorten eingesetzt wurden, verlieren zum 1. April 2026 ihre Zulassung im Hobbygarten.

Wer seine Rosen oder Obstbäume schützen möchte, kann auf Schwefelhaltige Präparate oder Kupfermittel zurückgreifen – sofern diese noch eine gültige Zulassung tragen. Insektizide (Schädlingsbekämpfungsmittel) Der Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin, der in verschiedenen Universalschädlingsbekämpfern gegen Blattläuse, Raupen und Käfer enthalten war, verliert für den Privatgebrauch seine Zulassung. Gleiches gilt für einige pyrethroin-haltige Sprays, bei denen die Formulierung nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Bienenschutzes entspricht.

Molluskizide (Schneckenmittel) Schneckenbekämpfungsmittel auf Basis von Metaldehyd sind für den Privatgarten in Deutschland bereits seit 2021 stark eingeschränkt. Zum April 2026 laufen nun die Übergangsfristen für Restbestände vollständig ab. Wer Weinbergschnecken oder Nacktschnecken bekämpfen muss, darf ausschließlich noch auf Eisenphosphat-Granulate zurückgreifen. Zugelassene Alternativen für den Garten: Neemöl-Pridukte, Kupfer-Schwefel-Spray, Netzschwefelprodukte oder Eisenphosphat-Granulate. Bacillus Thuringiensis Produkte Unkrautvernichter nicht auf Gartenwegen, Terrassen oder auf befestigten versiegelten Flächen grundsätzlich verboten. Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Firma stellt ihre Sammeltätigkeit für Alttextilien im gesamten Landkreis ein

Mit Schreiben vom 10.06.2026 teilte uns die Firma IZ Circular Textiles GmbH mit, das zum 30.09.2026 die Kündigung der Standorte sämtliche Alttextilsammelcontainer im Amtsbereich Recknitz-Trebeltal aber auch im gesamten Landkreis erfolgen wird, das heißt, dass alle Sammelcontainer abgeholt werden.

Die veränderten geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den maßgeblichen Absatzregionen haben dazu geführt, das eine wirtschaftliche tragfähige Verwertung der gesammelten Alttextilien derzeit nicht mehr möglich ist. Die wirtschaftliche Grundlage der Sammlung ist damit entfallen.

Bis zur endgültigen Entfernung der Container zum 30.09.2026 hat das Unternehmen IZ Circular Textiles zugesichert, die Container zu leeren.

Ab Oktober können Sie dann alternativ ihre Alttextilien (unbeschädigt und sauber) kostenlos auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Vorpommern-Rügen in die dort bereitgestellten Container abgeben.