Die Lage des Ausschreibungsobjektes ist rot markiert.
Als Grundstückseigentümerin beabsichtigt die Stadt Tribsees gegen Höchstgebot ein bebautes Grundstück in Tribsees zu verkaufen.
| Lage: | 18465 Tribsees, Willi-Braun-Str. 4(b, c) |
| Katasterangaben: | Gemarkung Tribsees, Flur 9, Flurstücke 89, 90/1, 90/2 |
| Größe: | ca. 379 m² |
Grundstücksangaben:
Die Stadt Tribsees liegt im Süden des Landkreises Vorpommern-Rügen, ca. 30 km südwestlich von der Hansesestadt Stralsund und ca. 50 km östlich von der Hansestadt Rostock, unmittelbar an der Bundesautobahn 20. Weiterhin ist die Stadt über die Landesstraßen 19 und 192 gut erreichbar.
Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs, eine Regionale Schule mit Grundschule, Kindergarten, Arzt- und Zahnarztpraxen befinden sich im Ort.
Das zweistöckige Gebäude wurde ca. im Jahr 1890 wahrscheinlich als Konzerthaus gebaut, zuletzt als Seniorentreff genutzt und hat eine Nutzfläche von ca. 136 m². Für den nicht unterkellerten Massivbau, in dem teilweise auch Asbest verbaut wurde und mit starken Anzeichen von Feuchtigkeitseinwirkungen sowie Schimmelpilzbefall, besteht ein erheblicher Instandhaltungs- und Modernisierungsstau. Das ca. im Jahr 1901 angebaute einstöckige Massivgebäude, wurde zuletzt als Jugendclub genutzt und wurde durch einen Brand im Jahre 2020 zerstört.
Das betreffende Grundstück ist öffentlich-rechtlich erschlossen. Wasser-, Abwasser- und Elektro- sowie Breitbandanschluss sind vorhanden.
Interessierte Personen werden gebeten, sich mit ihrem Terminwunsch zu melden. Besichtigungstermine können zwischen Montag und Freitag je nach Vereinbarung stattfinden.
Mindestgebot für das Grundstück: 15.000,00 Euro
Schriftliche Gebote werden nur nach einer erfolgten Besichtigung angenommen. Angebote können bis zum 31.08.2023 abgegeben werden. Es gilt das Datum des Posteingangsstempels.
Angebote sind an das
mit der Aufschrift:
18465 Tribsees
Grundstücksangebot!
Nicht öffnen!
Az: VK/Aus/12/2022002
zu richten.
Weitere Kriterien sind bei der Abgabe eines Gebotes zu berücksichtigen:
Vorhandene Grenzüberbauungen sind von Käufer*in mit den Grundstücksnachbarn selbst zu klären. Käufer*in ist verpflichtet innerhalb von 3 Jahren nach dem Verkauf die Gebäude zu sanieren bzw. bei Abbruch vorhandener Gebäude das Grundstück neu zu bebauen. Näheres wird im Kaufvertrag geregelt.
Das Angebot muss eine ausreichend begründete Bonität beinhalten. Im Falle der Finanzierung durch eine Bank ist mit dem Angebot von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu
| • | Dauer der Geschäftsverbindung |
| • | Allgemeine Beurteilung |
| • | Kreditbeurteilung |
einzureichen.
Die Stadt Tribsees kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten einschließlich einer möglichen Grenzherstellung trägt der/die Käufer/in. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Tribsees ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zu- schlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Tri- bsees sowie des Amtes Recknitz-Trebeltal ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung VOB und VOL.
Weitere Auskünfte erteilt der SB Liegenschaften im Amt Recknitz-Trebeltal, Tel. 038320 / 617 235, E-Mail: lkarg@recknitz-trebeltal.de.
Über nachfolgenden Link kann diese auf der Internetseite des Landkreises VR im „Atlas.VR“ näher betrachtet werden.
https://geodienste.lk- vr.de/mp/AtlasVR/?layerIDs=1,50,100&visibility=true,true,true&transparency=0,0,0¢er=353614.57