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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurpark-Ordnung der Stadt Bad Sülze

Die Kuranlagen sind eine Oase der Ruhe. Sie sind Einrichtungen der Stadt Bad Sülze die allen Bürgerinnen und Bürgern, unseren Gästen und besonders den Besuchern im Rahmen eines Kur- und Rehabilitationsaufenthaltes zugutekommen sollen. Sie dienen der Erholung und Entspannung und auch der Wiederherstellung der Gesundheit und der Gesundheitsprävention.

Die Anlagen und Einrichtungen sind zu schonen, sie dürfen und sollen nur in einer ihrem Zweck entsprechenden Weise benutzt werden. Beschädigungen verpflichten zu Schadensersatz und können strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Diese Kurparkordnung gilt für folgende Park- und Grünflächen, die nach der Kurbeitragssatzung als Kureinrichtung bestimmt wurden:

Kurpark, Gradierwerk mit Inhalatorium am Salzmuseum, Timmscher Garten, Liegewiese, Spielgeräte, Bewegungsstationen und Solebrunnen,

im Folgenden „Kuranlagen" genannt.

Benutzungsregelungen:

1.

In den Kuranlagen ist ein Verweilen auf den Rasenflächen, ausgenommen die große Kurparkwiese und die naturschutzrechtlich besonders schützenswerten Flächen am Uferbereich des großen Teiches, erlaubt, wenn es zu keiner Störung von Ruhe und Erholung kommt und keine Umweltbelastung erfolgt.

2.

Hunde müssen an der Leine geführt werden und Verunreinigungen müssen vom Hundeführer entfernt und entsorgt werden.

3.

Brunnen, Teiche, Weiher und Seen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbindung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen, das Wasser zu verunreinigen, feste oder flüssige Gegenstände in sie einzubringen

oder — soweit es nicht ausdrücklich zugelassen ist — zu baden sowie Hunde

oder andere Tier darin baden zu lassen, oder ohne Genehmigung zu fischen.

Im Winter ist das Betreten der Eisflächen nur nach Freigabe durch Stadt Bad Sülze zulässig.

4.

Das Radfahren in den Park- und Grünanlagen ist nur auf dem ausgewiesen Radweg (Hauptweg zwischen Saline und ...Weg) und ansonsten nur Kindern unter 8 Jahren erlaubt.

5.

Das Spielen von Musikinstrumenten, sowie das Abspielen von Musikgeräten ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Bad Sülze zulässig.

6.

Anderweitige Nutzungen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Stadt Bad Sülze.

Es ist in allen Kuranlagen nicht gestattet,

zu lagern, zu zelten oder zu nächtigen.

Parkeinrichtungen oder Pflanzungen zu beschädigen, zu verunreinigen oder Bekanntmachungen, Plakatierungen, o.ä. anzubringen.

Wildtiere — außerhalb organisierter Fütterungen — zu füttern.

Wege mit Kraftfahrzeugen mit Inlineskates, Rollern, Skateboards, sowie motorbetriebenen Fahrzeugen zu befahren — ausgenommen Fahrzeuge mit Sondererlaubnis oder Behindertenmobile.

zu Grillen oder Lagerfeuer zu entzünden.

gewerbliche Leistungen ohne schriftliche Genehmigung der Stadt anzubieten.

alkoholische Getränken außerhalb der gastronomischen Betriebe zu konsumieren.

Den Anordnungen der städtischen Bediensteten oder der Ordnungsbehörde des Amtes Recknitz-Trebeltal ist Folge zu leisten. Verstöße haben ein Kuranlagenverweis/- verbot und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in den Kur- und Parkanlagen der Stadt Bad Sülze.

Bad Sülze, den 01.07.2024