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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Dettmannsdorf, Ortsteil Wöpkendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dettmannsdorf hat in der Sitzung vom 21.07.2025 die Änderung der Innenbereichssatzung für die Gemeinde Dettmannsdorf, Ortsteil Wöpkendorf beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten: Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird die Innenbereichssatzung der Gemeinde Dettmannsdorf, Ortsteil Wöpkendorf mit Stand 10.02.2025 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

19.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025

auf der Homepage des Amtes Recknitz-Trebeltal unter dem Link https://www.recknitz-trebeltal.de/texte/............. sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen der Innenbereichssatzung im Amt Recknitz Trebeltal, Am Markt 1, 18334 Bad Sülze während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

8.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

8.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr

und außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@pilote-online.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahmen erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i.V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. B, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder eines Ihrer nachfolgenden Rechte geltend machen wollen, können Sie sich jederzeit unter datenschutz@ego-mv.de an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten (Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGO-MV, Eckdrift 103, 19061 Schwerin) wenden.

Anlage

Dettmannsdorf, 25.07.2025