Aufgrund von mehreren Vorkommnissen wird auf die Hundehalterverordnung der Stadt Tribsees und den dazugehörigen Ortsteilen (Siemersdorf, Rekentin, Stremlow, Landsdorf, Thomashof) hingewiesen.
Gemäß § 1 der Verordnung sind Hunde, ob Groß oder Klein, im Stadtgebiet und in den Ortsteilen an der Leine zu führen!
Auch beim Mitlaufen am Fahrrad sind Hunde an der Leine zu führen bzw. zu halten!
Nach § 3 der Verordnung ist es verboten, Hunde an folgende Orte mitzunehmen:
Kinderspielplätze
Sportplätze
Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen – Volksfestcharakter z.B. das jährliche Tonnenabschlagen oder Sommerfest.
Hunde nicht an der Leine zu führen, wird mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet
gilt die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommerns vom 11. Juli 2022, auch hier ist folgendes festgelegt:
§ 1 Abs. 1 „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.“
Abs. 3 „Wer Hunde hält oder führt, muss körperlich in der Lage sein (gilt auch für Kinder), den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet oder verletzt werden.“
Abs. 5 „Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht eigenständig und ohne Führungsperson verlassen können.“
§ 2 Abs. 1 „Es ist verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.“
Hunde, ganz gleich ob Groß oder Klein, sollten generell im Amtsbereich Recknitz-Trebeltal an die Leine genommen werden.